BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 80

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte.

 


13.16.05

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Meine Damen und Herren, ich kann eigentlich den wesentlichen Argumenten nur zustimmen. In Wirklichkeit ist der Grund für diese legistische Maßnahme ganz einfach: Wir wollen nicht nur die Voll­beschäftigung in den Haftanstalten sicherstellen, sondern auch bei den Gerichten. Deshalb gibt es ja – Gott sei Dank – ein sehr diffiziles Monitoring und ein Controlling, das uns immer wieder sagt, wie ausgelastet die jeweiligen Gerichte sind.

Aufgrund der bereits erfolgten Anhebung der Wertgrenzen kam es eben dazu, dass wir mit 2013 bei den Bezirksgerichten eine Auslastung von 105,14 im Schnitt haben und bei Gerichtshöfen in erster Instanz um die 104,84 – also etwas darunter liegen. Wenn wir jetzt auch den nächsten Schritt gesetzt und nicht auf die Stopptaste gedrückt hätten, dann hätten wir natürlich die Bezirksgerichte extrem überlastet und arbeits­mäßig die Gerichtshöfe erster Instanz tendenziell ausgehungert.

Das will ich nicht! Ich will, dass wir überall einigermaßen gleichmäßig Vollbe­schäf­tigung haben. Das ist der einzige Grund und das hat nichts mit irgendwelchen mög­lichen oder geplanten Schließungen von Bezirksgerichten zu tun. Überhaupt nicht! Sie wissen, ich bin nicht dafür bekannt, dass ich sehr viel davon halte, einen Kahlschlag bei den Bezirksgerichten vorzunehmen. Ich habe aber auch nie gesagt, dass man weitere Schließungen, dort, wo es im Einvernehmen mit den jeweiligen Ländern Sinn macht, ausschließen könnte. Das sage ich auch nicht. Ich sage nur, Bezirksgerichte sind mir sehr wichtig, sie brauchen eine gewisse Mindestgröße, damit man dort auch das Service entsprechend verbessern kann.

Das ist etwas, was uns sicherlich da oder dort in weiterer Folge beschäftigen wird – nicht mehr viel, aber doch. Es hat überhaupt nichts mit der Notwendigkeit zu tun, dass man immer schauen muss, dass die Auslastung der Beschäftigten einigermaßen gleichmäßig ist. Die Effizienzsteigerung im öffentlichen Dienst ist sicher in unser beider Interesse. Darum geht es, um nichts sonst. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.17


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Ich darf mich bei Ihnen, Herr Bundesminister, recht herzlich für Ihre Zeit und auch für Ihre guten und sehr ausführlichen Antworten bedanken und darf nun recht herzlich die Frau Bundesministerin für Inneres Johanna Mikl-Leitner begrüßen. Herzlich willkom­men bei uns im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)

13.18.44 4. Punkt

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicher­heitsbericht 2013) (III-528-BR/2014 d.B. sowie 9243/BR d.B.)

 


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