BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 87

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Ich berichtige tatsächlich: Ich habe niemanden angeschwärzt, niemanden vernadert, ich habe nur die Aussagen der Landeshauptleute in den Medien zitiert.

Offensichtlich hat der Kollege Ebner ein kleines Problem mit den Begrifflichkeiten der deutschen Sprache. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Eine Vernaderung wäre das jetzt keine gewesen. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Geh bitte, er wird schon etwas aushalten, er war ja auch nicht schlampert!

Die zweite tatsächliche Berichtigung betrifft die Aussage des Kollegen Ebner, die Personalvertretungsfraktion AUF heißt „A und F“.

Ich berichtige tatsächlich: AUF steht für Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher – eine sehr erfolgreiche Personalvertretungsfraktion, die hoffentlich bei den jetzigen Personalvertretungswahlen auch den Zuspruch der Polizistinnen und Polizisten, so wie es erwartet wird, bekommen wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.43


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Das war eine Wahlrede und keine tatsächliche Berichtigung.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.43.11

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich will nur noch zwei kurze Bemerkungen zum Sicherheitsbericht 2013 machen, soweit er mein Ressort und meine Zuständigkeit betrifft.

Wie schon gesagt worden ist: Ja, es ist in diesem Bericht vieles enthalten, was an sich sehr positiv ist. Das zeigt, dass wir Gott sei Dank auch bei unseren Gerichten Vollaus­lastung haben und dort auch wirklich gute Arbeit geleistet wird. Das ist schon richtig! Aber es gibt, und zwar auch aus meiner Sicht, zwei Punkte, die auffallen: Der eine Punkt ist positiv, der andere ist nicht positiv. Ich möchte ganz bewusst beide kurz beleuchten.

Wir haben im Zuge der vermögensrechtlichen Abschöpfungen tatsächlich deutlich mehr erzielt, eine mächtige Steigerung erreicht. Wir konnten jetzt immerhin 9,3 Millio­nen € lukrieren. Das ist eine Steigerung von 15,6 Prozent. Ich möchte aber auch nicht unerwähnt lassen, warum das gelungen ist. Und zwar: Das ist nicht allein aufgrund der legistischen Maßnahmen gelungen, die dem zugrunde liegen, sondern es ist dadurch gelungen, dass wir bei den Staatsanwaltschaften einzelne Staatsanwälte speziell in diese Richtung geschult haben. Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass es gar nicht so viel hilft, wenn man nur legistisch alles Mögliche an tatsächlichen Chancen eröffnet, hier konkret vorzugehen, sondern man muss wirklich schauen, ganz bodenständig vor Ort: Gibt es da auch entsprechende Leute, die das so umsetzen können, wie es sein soll, damit man auch die gewünschten Ergebnisse erzielt?

Das bedeutet natürlich auch immer, dass entsprechende Maßnahmen beim Plan­stellenbedarf zu setzen sind, und, und, und, das ist keine Frage. Aber ich wollte es nur einmal erwähnt haben, weil man daran auch sieht, wie man solche Erfolge erzielen kann. Da bedarf es auch ganz konkreter Maßnahmen, wie etwa der angesprochenen Spezialschulung für Staatsanwälte.

Zweiter Punkt, und der ist nicht erfreulich, ich kann es nur noch einmal sagen: Wir haben im Maßnahmenvollzug bei der ersten Gruppe, die zurechnungsunfähige Straf­täter betrifft, laut Sicherheitsbericht eine Steigerung von 85 Prozent gegenüber dem Jahr 2000, und wir haben im Maßnahmenvollzug in Bezug auf die zweite Gruppe, näm-


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