Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Herbert, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Kneifel und Todt, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Aufrechterhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in Österreich vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E 240-BR/2014.)
Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsgesetz 2013 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (612/A und 274 d.B. sowie 9244/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.
14.15
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist erfreulich, dass bei einem derart wichtigen Thema offensichtlich Einstimmigkeit herrscht, es ist eine Konsensmaterie. Deshalb denke ich, dass hier tatsächliche Berichtigungen eher hintangehalten werden.
Wenn es um das Zentrale Personenstandsregister oder Staatsbürgerschaftsregister geht, das den Betrieb schon zum 1. November 2014 aufgenommen hat, dann ist es, glaube ich, gut und recht so, dass man das geschaffen hat. Wir stellen damit auch klar, dass wir somit alle Informationen über Geburt, Ehe, Tod und so weiter in diesem
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