BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 106

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der ärztlichen Versorgung fokussiert, und, wie gesagt, die Zielsetzungen im Gesund­heits-Zielsteuerungsgesetz kommen hier zu wenig zum Ausdruck.

Wir hoffen, dass das ein Schritt in die Richtung ist, den drohenden Ärztemangel und die Abwanderung zumindest etwas zu bremsen, aber ich glaube nach wie vor, dass die Ausbildung im angrenzenden Deutschland – und wir sehen das ja gerade auch von Salzburg her – leider sehr attraktiv bleiben wird, attraktiver als die Ausbildung hier bei uns, auch nach Verwirklichung dieses Gesetzes. Wir hoffen, dass dieser Prozess weiter­geht, und ich hoffe, Frau Minister, dass Ihnen in diesem Bereich noch viel gelingen wird. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

14.59


Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


15.00.02

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Intention dieses Gesetzes war, wie es viele gesagt haben, im Prinzip meinen Teil dazu zu leisten, dass es uns gelingt, Ärztinnen und Ärzte, die hier studieren, auch in Österreich zu behalten, das heißt, die Ausbildung zu attraktivieren und zu versuchen, zu verhindern, dass 508 Menschen, die promoviert haben, nicht in der Ärzteliste aufscheinen.

Ich möchte allerdings zu bedenken geben, dass es durchaus auch sein kann, dass sich diese Menschen, die nach der Promotion nicht auf die Ärzteliste kommen, möglicher­weise auch entscheiden, in der Pharmaindustrie oder sonst irgendwo in Österreich zu arbeiten, also das Medizinstudium dazu nützen, um in einem nichtmedizinischen Beruf zu arbeiten. Das sind allerdings Zahlen, die ich mit dem Wissenschaftsminister schon besprochen habe. Wir haben beschlossen, darauf auch ein Auge zu werfen, um festzustellen, ob diese jungen Menschen sozusagen versickern oder anderswo hin­gehen.

Ich möchte jetzt zu den Punkten kommen, die am meisten kritisiert, angesprochen oder angefragt worden sind. Das war zunächst die Finanzierung der Lehrpraxis. Die Finanzierung der Lehrpraxis steht deswegen nicht in diesem Gesetz, weil wir, wie die Kollegin Köberl schon gesagt hat, noch nicht wissen, wie viele Menschen genau diese Lehrpraxis in Anspruch nehmen müssen. Und es ist nicht so, dass der Hauptverband die Lehrpraxis wird bezahlen müssen, er braucht dafür kein Geld in die Hand zu neh­men.

Wir haben uns ein sehr gut funktionierendes Modell in Vorarlberg als Maßzahl ge­nommen. In Vorarlberg gibt es ein wunderbares Finanzierungsmodell für Lehrpraxen, bei dem der Bund, die Länder, die Sozialversicherung und indirekt auch die Ärztinnen und Ärzte in einen Topf einzahlen. Dort werden die jungen Kollegen und Kolleginnen nicht mit einem Hungerlohn abgespeist, wie es bisher oft der Fall war, sondern nach einem Kollektivvertrag entlohnt, der zwischen den beiden Kurien der Ärztekammer, und zwar der angestellten und der niedergelassenen Ärzte, abgeschlossen wird. Das ist ein sehr gut funktionierendes Modell. (Vizepräsident Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Wir arbeiten derzeit gerade am zweiten Teil dieses Gesetzes. Es ist die Verordnung dazu, wie genau diese Ausbildung strukturiert sein soll. Darin werden dann auch die Kostenschätzungen enthalten sein, wenn wir genau wissen, wer, wie lange in welchen Fächern arbeitet. Das heißt, an diesen Dingen arbeiten wir, wir haben sie nicht ver­gessen, sondern wir wollen genaue Zahlen liefern, nicht Zahlen, die wir im Prinzip dann auch nicht nachvollziehen können.

 


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