BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 108

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und Krankenpflege. Vielleicht schaffen wir es da auch, zu attraktivieren und die jungen Kolleginnen und Kollegen im Land zu behalten.

Frau Bundesrätin, Sie haben auch etwas zu § 50 GuKG gesagt. Das ist das zweite Gesetz, das ich derzeit gerade sehr intensiv in der Mangel habe, denn wir versuchen gerade, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz neu zu strukturieren. Mein Ziel ist das – und wir werden sehen, ob es mir gelingt –, was Sie angesprochen haben, nämlich eine klare Abgrenzung zwischen den Berufsgruppen, wer was macht, wer wofür verantwortlich ist. Mein Ziel ist auch, dass es mir gelingt, das auch in diesem Gesetz festzuschreiben – nicht ganz so, wie Sie es gesagt haben –, aber auch in der Frage, wie wir es regeln können, dass sich die Zusammenarbeit am Bett auf gleicher Augenhöhe abspielt und dass klare Verantwortlichkeiten gegeben sind – jeder jeweils für das, was er gelernt hat.

An diesen Dingen arbeite ich gerade. Das ist der zweite Schritt, der in Bälde kommen wird, wo wir versuchen werden, auch das klar auf die Beine zu stellen. Sie haben gesehen, im Rahmen der Primärversorgung soll es so sein, dass mit dem Hausarzt/der Hausärztin gemeinsam diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und hof­fent­lich auch Personen aus anderen Gesundheitsberufen arbeiten sollen. Das sollen sie in einem wirklich guten Miteinander tun, und die Augenhöhe wird dabei auch eine Rolle spielen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

15.07


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.07.10

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundes­minis­ter für ein gesundes Österreich! Herr Bundesminister für ein lebenswertes Österreich! Geschätztes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Kreis schließt sich heute wieder im Bundesrat, denn im Jahre 2008 wurde an mich so quasi heran­getragen, dass Österreich zukünftig an Ärztemangel leiden werde. Als Ursache wurde angeführt, dass es in Deutschland den Numerus Clausus und in Österreich keine Studiengebühr gibt. Wir würden das Problem haben, dass die Deutschen den Zugang zu den österreichischen Universitäten suchen und dann wieder nach Deutschland zur praktischen Arbeit zurückgehen.

Teils ist das so gekommen. Im Jahr 2009 durfte ich dann mit meinem Freund und Bundesratskollegen Johannes Peinsteiner, Bürgermeister aus Sankt Wolfgang, mit dem Gemeindebund nach Kopenhagen und Malmö reisen, um mir dort diese Systeme mit der verpflichtenden Lehrpraxis anzuschauen. Österreich ist eines der letzten Länder Europas, das die verpflichtende Lehrpraxis mit dem heutigen Tag und mit der Unterschrift des Bundespräsidenten dann auch dementsprechend umsetzen wird.

2012 hatten wir im Bundesrat eine hervorragende Enquete mit unserem Kollegen Georg Keuschnigg. Hier wurden auch dementsprechende Informationen von den Sozialversicherungsträgern, vom Ärztekammerpräsidenten und auch aus praktischem Wissen, wie zum Beispiel von Dr. Rebhandl dementsprechend übermittelt. Somit konnten doch auch wieder Impulse gesetzt werden, um diese Schritte, die wir heute beschließen, so weit zu bringen.

Ich sage auch Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums, die zäh geblieben sind und hier nicht lockergelassen haben. Frau Ministerin, ich habe Sie letzte Woche in der „Welldone Lounge“ gehört. Wenn Sie diese Ideen alle um­setzen, dann gratuliere ich Ihnen, dann werden sicherlich auch, wie Sie gesagt haben, bereits im Jahr 2015 schon das erste Mal die Studenten die Lehrpraxis in Anspruch


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