BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 152

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Zusammengefasst: Es ist sicherlich ein gutes Gesetz, aber man muss erst der Entwick­lung harren, um zu sehen, ob das auch genügt, um das Buch, das Papier und die Schriftkultur zu erhalten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.52


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Nächster Redner: Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


17.52.49

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Kollege, ich bin Buchleser, und ich mag das Internet. Bücher können auch Nonsens beinhalten, so wie sie auch toll sein können. Und genauso ist es auch mit dem Internet. Und dass der Sprachschatz oder der Wortschatz oder die Ausdrucksweisen sich bei der jungen Generation ver­schlechtern würden, haben schon die alten Griechen von ihrer Jugend gemeint. Das ist also auch nichts Neues. Sprache verändert sich, weil sich auch Ausdrucksweisen und Wortschätze verändern, weil auch andere Wörter verwendet werden. Das ist so.

Ich glaube, das Internet ist genauso vielfältig, wie die Buchlandschaft vielfältig ist. Was wir in Wahrheit aber bräuchten, wäre eine Medienkompetenz, und zwar völlig unab­hängig davon, ob es um Bücher geht, ob es ums Internet geht, ums Fernsehen oder sonst etwas geht. So viel dazu.

Nun zum anderen: Selbstverständlich stimmen wir dem zu, denn wenn man das gedruckte Buch als schützenswertes Kulturgut definiert, dann meint man ja damit nicht das Medium an sich, also sozusagen das, was aus Holz ist, sondern – ich nenne es einmal so – die geschmiedeten Wörter, die sich darin befinden. Es geht ja nicht um das Medium an sich, sondern um den Inhalt. Durch welches Medium dieser Inhalt, diese Wörter transportiert werden – weil wir halt auch einmal die Schrift erfunden haben und so weiter –, wie das dann übertragen wird, ist ja sozusagen zweitrangig.

Jetzt gibt es diese E-Books. Manche finden sie praktisch, ich bin, obwohl ich ein Nerd bin, ja immer noch ein Papierbuch-Leser. Aber das ist ja völlig egal, das ist ja per­sönlicher Geschmack. Selbstverständlich muss die Buchpreisbindung auch für ein E-Book dementsprechend gelten. Die Vorzüge einer vielfältigen Verlags- und Buch­landschaft wurden ja schon erläutert. Das ist natürlich vollkommen richtig. Gespannt sind wir natürlich, ob dieses Gesetz auch dem Wettbewerbsrecht der Union entspricht. Da ist ja auch in den Erläuterungen zum Gesetz durchaus erwähnt, wobei da sehr zuversichtlich darauf hingewiesen wird, dass das wohl halten wird. Und das hoffen wir natürlich auch.

Einen Punkt möchte ich allerdings schon noch erwähnen: Die Franzosen haben bei den Verhandlungen zu TTIP völlig zu Recht gesagt, dass die audiovisuellen Medien herausgenommen werden müssen. Wir können nicht unsere andere Art und Weise von Kulturförderungen, von Filmförderungen durch TTIP abschaffen lassen. Dasselbe muss natürlich in Wahrheit für Bücher auch gelten. Deswegen ist es natürlich schon auch wichtig, dass Verlagswesen und Bücher nicht Bestandteil des TTIP-Abkommens sind. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

17.56


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Oster­mayer. – Bitte.

 


17.56.18

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Nachdem es so viele positive Wortmeldungen und so viel Zustimmung gegeben hat, freue ich mich natürlich, möchte aber auch ein paar Anmerkungen machen.

 


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