BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 154

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18.00.5514. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2014 betreffend Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fas­sung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (264/A und 72 d.B. sowie 9254/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um den Bericht.

 


18.01.19

Berichterstatter Josef Saller: Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des National­rates vom 23. Oktober 2014 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung; ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert. Ich erteile es ihm.

 


18.02.12

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist allgemein bekannt, dass wir mit dieser Reform der Bezirksgerichte von Anfang an nicht die große Freude gehabt haben.

Wir können in dieser Neuregelung der bezirksübergreifenden Zuständigkeit der Be­zirks­gerichte, so wie sie nun da liegt, auch nicht wirklich den großen Wurf erkennen. Es setzt sich das fort, was man uns im ländlichen Raum immer wieder mitteilt: Aus­dünnung des ländlichen Raumes, so nach dem Motto: Zuerst haben sie uns die Post weggenommen, dann nehmen sie uns die Gendarmarie weg, und jetzt nehmen sie uns die Bezirksgerichte weg. Diese Kritik hören wir immer wieder, und das ist ein inhaltlicher Punkt, der hier zum Tragen kommt.

Darüber hinaus ist es für mich nicht ganz nachvollziehbar, wie diese Standortbestim­mung der Bezirksgerichte tatsächlich stattgefunden hat. So richtig schlüssige Zahlen oder schlagende Argumente für die Darlegung, so wie sich nunmehr diese über­greifende Zuständigkeit darstellt, haben wir bis dato nicht entgegennehmen können. Deshalb werden wir mit unserer Kritik diesen bezirksgerichtlichen, sagen wir einmal, Neuregelungen gegenüber, samt den Standortbestimmungen, fortfahren und auch das gegenständliche Verfassungsgesetz ablehnen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.03


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste hat sich Frau Bundesrätin Reich zu Wort ge­meldet. Ich erteile es ihr.

 


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