BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 168

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Wir werden diesem Arbeitszeitgesetz jetzt natürlich unsere Zustimmung erteilen, weil es ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist, obwohl selbst das, was jetzt noch als Arbeitszeit zugemutet wird, zu hinterfragen ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

18.55


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Zelina. – Bitte.

 


18.55.37

Bundesrat Mag. Gerald Zelina (STRONACH, Niederösterreich): Danke, Frau Prä­sidentin, für die Worterteilung! – Werter Herr Bundesminister! Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Spitalsärzte, inklusive Nachtdienste, betrug im Jahre 2006 59 Stunden, im Jahre 2013 54 Stunden. Das ist eine tendenzielle Verbesserung, aber noch kein Optimalzustand.

Wenn Ärzte zu sehr unter Druck stehen und nicht ausgeruht sind, dann darf man sich nicht wundern, dass es vereinzelt zu tragischen Ärztefehlern kommt. Maximal 48 Wochenstunden für Ärzte sind ein gutes Ziel bis 2021, wir brauchen ausgeruhte Ärzte im Sinne einer Qualitätsverbesserung für unsere Patienten. Auch das Team Stronach unterstützt daher die Änderungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.

Da bleibt wie immer die Frage der Finanzierung. Das hatten wir heute schon einmal bei der Ärzteausbildung in den Lehrpraxen. Bei Nachtdiensten könnte man sparen, klei­nere Notfallteams als bisher reichen auch. Das System, niedrige Grundgehälter und Gehaltsaufwertungen durch viele Nachtdienste, gehört reformiert. Der Umstand, dass Spitalsärzte nur dann gut verdienen, wenn sie viele Nachtdienste machen, kann nicht der Zweck von Nachtdiensten sein.

Die Tagesdienste der Spitalsärzte gehören gegengleich zur Reduktion der Nacht­dienste erweitert. Wir haben tagsüber einen erhöhten Ärztebedarf. Ich habe auch kein Verständnis für Spitalsärzte mit einem 40-Stunden-Kassenvertrag, die ab 13.30 Uhr nicht mehr im Spital anwesend sind, da sie in ihrer Privatpraxis gleich neben dem Spital einen Nebenjob ausüben.

Im Übrigen können wir mehrere Hundert Millionen Euro für sinnvolle Gesundheits­finanzierungen freimachen, wenn wir in Österreich endlich ein einheitliches Gesund­heitssystem statt 22 verschiedener Sozialversicherungen etablieren. Klar ist, warum SPÖ und Gewerkschaften eine Zusammenlegung der Krankenkassen ablehnen. Eine Verwaltungsverschlankung durch Zusammenlegung der 22 Krankenkassen würde nämlich zur Massenarbeitslosigkeit bei Politfunktionären und Gewerkschaftsfunktio­nären führen. (Ironische Heiterkeit.) In der Niederösterreichischen Gebietskranken­kas­se wurde gerade wieder ein Politfunktionärsversorgungsposten geschaffen (Zwischen­rufe bei der SPÖ), die Position des Direktionssekretärs für den ehemaligen Landesge­schäftsführer der SPÖ Niederösterreich.

Die Krankenkassen mit ihren 8 000 Mitarbeitern, mit einem 15-Milliarden-€-Budget, gespeist aus den Krankenkassenbeiträgen der Bürger, mit ihren gewaltigen Im­mobilien, ja Palästen und 117 Dienstwägen stellen Imperien der Einzelgewerk­schaften dar (demonstrativer Beifall des Bundesrates Beer), die diese gegen jede Veränderung verteidigen. Mit den Zielen des Gesundheitswesens und den Bedürfnissen der Patien­ten hat das nichts mehr zu tun. (Zwischenruf des Bundesrates Stadler.)

Das Resultat dieser Selbstbedienungsmentalität an den Krankenkassenbeiträgen der Bürger sind zu hohe Gesundheitskosten und zu hohe Krankenkassenbeiträge, die nicht beim Patienten ankommen, sondern in der fetten Verwaltung versickern. (Uh-Rufe bei der ÖVP.)

 


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