BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 77

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gerade erst vorgestern haben wir als Bundesregierung wieder einen Bericht der Auf­gabenreformkommission bekommen, in dem es auch darum geht, Bürokratie zu hinterfragen. Und Sie dürfen sicher sein, es ist uns nicht nur ernst damit, sondern sehr, sehr ernst und auch ein permanenter Prozess. – Ich danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.24


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich darf jetzt Herrn Minister Dr. Josef Oster­mayer bei uns sehr herzlich begrüßen. Willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Herrn Minister Hundstorfer darf ich noch verabschieden. Danke schön.

Wortmeldungen hiezu liegen keine mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.25.0910. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2014 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Zivilprozessord­nung, das Außerstreitgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (263 d.B. und 325 d.B. sowie 9256/BR d.B. und 9269/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nunmehr zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um den Bericht.

 


13.25.28

Berichterstatter Josef Saller: Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Zivilprozessordnung, das Außer­streit­gesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.

 


13.26.21

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzesbeschwerde, meine Damen und Herren, ist eine eher trockene Materie, aber für jede Bürgerin und für jeden Bürger ungemein wichtig. Ich werde, auch wenn es sich hiebei nur rein um Gesetze handelt, versuchen, diese sehr wichtige Neuerung einfach zu erklären. Vielleicht noch etwas zur Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes. Dieses Gesetz ist eigentlich schon im Zuge


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