BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 43

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10.57.271. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird (364 d.B. und 380 d.B. sowie 9275/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelan­gen zu Punkt 1.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. – Bitte um den Bericht.

 


10.57.39

Berichterstatter Werner Stadler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Landesverteidigungsausschus­ses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird.

Der Bericht liegt schriftlich auf, daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.

 


10.58.17

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Werte KollegInnen und Gäste, hier und zu Hause! Ich fange jetzt einmal mit dem Positiven an, dem wir sehr gerne zustimmen würden.

Die Novelle sieht vor, dass nun auch Frauen die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an Milizübungen haben. Uns hat ein bisschen die Zielgruppe, wen das jetzt betrifft, ir­ritiert: Ich habe im Ausschuss erfahren, dass das aktuell 70 bis 80 Frauen betrifft. Das ist eine recht geringe Anzahl, weil die meisten Frauen, die eine Ausbildung haben, die berufliche Laufbahn innerhalb des Bundesheeres einschlagen. Jene Frauen, die betrof­fen sind, wünschen sich aber im Sinne der Gleichstellung die Möglichkeit zur Teilnah­me an Milizübungen generell. – Dem stimmen wir Grünen natürlich gerne zu.

Nicht zustimmen können wir allerdings dem, dass mit Verfassungsbestimmung die Be­stellung der Bundesheerkommission neu geregelt werden soll. Die Bundesheerkom­mission wird mit 1. Jänner 2015 für eine sechsjährige Funktionsperiode neu bestellt.

Bisher hatte die Bundesheerkommission neun Mitglieder, und weil jede im Hauptaus­schuss vertretene Partei einen Vertreter oder eine Vertreterin entsenden darf, wäre es jetzt wahrscheinlich zu folgender Zusammensetzung gekommen: SPÖ, ÖVP und FPÖ je zwei Mitglieder, Grüne, Team Stronach und NEOS je ein Mitglied. Fällt Ihnen etwas auf? – Ja, genau: Die Regierungsparteien hätten in dieser Zusammensetzung keine Mehrheit mehr in der Bundesheerkommission. Das geht natürlich gar nicht, und darum wird das Wehrgesetz geändert.

Die Bundesheerkommission wird auf elf Personen aufgestockt, sodass ÖVP und SPÖ jetzt um je ein Mitglied mehr haben. Das heißt, die beiden Regierungsparteien haben jetzt doch wieder die Mehrheit, und es läuft alles so weiter, wie es sich in Österreich gehört. Und das Ganze erfolgt auch gleich im Verfassungsrang.

Diese Vorgehensweise halten wir Grünen für demokratiepolitisch höchst bedenklich. Das ist reine Anlassgesetzgebung, und daher stimmen wir dagegen. (Beifall bei den Grü­nen.)

10.59

 


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