BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 178

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 33. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Pum. Bitte um den Bericht.

 


19.40.31

Berichterstatter Ing. Andreas Pum: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wis­senschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezem­ber 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden.

Der Inhalt des Gesetzesbeschlusses ist Ihnen bekannt; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt darf ich Frau Bundesminister Heinisch-Hosek sehr herzlich begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.41.29

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir haben es bei dieser Novelle mit einem Sammelsurium von einzelnen Bestimmungen zu tun, von denen einige durch­aus positiv zu bewerten sind, wie beispielsweise die Einsichtsmöglichkeit in Beurtei­lungsunterlagen und Prüfungsprotokolle, die verbesserte Vereinbarkeit von Studium und Beruf, die Möglichkeit der Einwerbung von Vermögenswerten für die Angehörigen der Universität und vor allem auch die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Universitä­ten und Pädagogischen Hochschulen.

Wesentliche Probleme werden mit diesem Gesetz allerdings nicht gelöst. Da ist natür­lich in erster Linie das Problem der Finanzierung. Und da haben wir vor allem immer die Kritik anzubringen betreffend die Lücke, die klafft im Zusammenhang mit den Kos­ten für die ausländischen Studierenden. Wir haben immerhin nur 18 600 Österreicher, die im Ausland studieren, während 76 600 Ausländer in Österreich studieren. Da ergibt sich also ein Delta von zirka 58 000 Studenten, und das verursacht sozusagen einen Überhang an Kosten von zirka 600 Millionen €.

Ich weiß schon, dass das ein bisschen eine Milchmädchenrechnung ist, aber grund­sätzlich ist zu sagen, dass uns da doch nicht unerhebliche Kosten entstehen. Ich mei­ne damit nicht die Studenten aus Ecuador, Sri Lanka oder Somalia, sondern in erster Linie die Deutschen, die bei uns Medizin studieren und von denen 80 Prozent nicht in Österreich verbleiben, sondern wieder zurückgehen. Es wäre dringend erforderlich, dies­bezüglich auf EU-Ebene eine Lösung zu finden für eine Gegenfinanzierung, damit der Kostendruck gemildert werden kann.

Ein Kritikpunkt dieser Vorlage ist die Wiedereinführung der Studieneingangs- und Orien­tierungsphase, die ja Ende März des heurigen Jahres ausgelaufen ist. Da gibt es jetzt sozusagen eine Studienjahrgeneration, die davon nicht betroffen war, jetzt wird diese Phase wieder eingeführt. Evaluiert werden soll im nächsten Jahr. Also da ist schon ei­niges an Inkonsistenz und Planlosigkeit zu erkennen. Außerdem ist die völlig unter­schiedliche Gestaltung dieser Phase je nach Standort durchaus hinterfragenswert. Der Spielraum geht von 0,5 bis 30 ECTS; 30 entspricht in etwa einem Semester.

Das, was uns an dieser Vorlage am meisten stört, ist die Quotenregelung von 50 Pro­zent für alle universitären Kollegialorgane. Es dürfte ja niemandem verborgen geblie-


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