Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister, im Regierungsprogramm heißt es unter anderem – das wurde bereits angesprochen –: „Zustimmung der Landesregierung entfällt bei Änderung der Bezirksgerichtssprengel.“
Jetzt wissen wir, dass eine Gesamtreform der Gerichtsorganisation in der Vergangenheit immer wieder auch am Widerstand einzelner Länder beziehungsweise Landeshauptleute gescheitert ist. Ich gehe davon aus, den Begutachtungsentwurf, den Sie angesprochen haben, kennen auch die Landhauptleute.
Meine Frage: Welche Länder beziehungsweise Landeshauptmänner stehen einer solchen Änderung noch immer ablehnend gegenüber?
Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Ich kann Ihnen das jetzt im Detail nicht beantworten – nicht weil ich es nicht beantworten will, sondern weil ich mit den einzelnen Landeshauptleuten nicht darüber gesprochen habe.
Wir haben die Vorgangsweise, dass wir Kompetenzänderungsfragen, wie auch in der Vergangenheit, zuerst einmal auf der Ebene der Landesamtsdirektoren oder in anderen Bereichen auf der Ebene der Magistratsdirektoren diskutieren. Das war auch die Vorgangsweise, die wir bei der Umsetzung der Bundes- und Landesverwaltungsgerichtsbarkeit gewählt haben. Wir haben es zuerst auf der sachlichen Ebene bis ins Detail runter ausdiskutiert, und erst zum Schluss hat es auf politischer Ebene die politische Diskussion gegeben.
Damals bei der Bundes- und Landesverwaltungsgerichtsbarkeit bin ich bei einer Landeshauptleutekonferenz in Salzburg gewesen, und dann haben wir noch eine Sitzung gemeinsam mit Bundeskanzler und Vizekanzler gemacht und das fixiert.
Das ist jetzt nicht so ein großes Projekt, wie im anderen Fall. Wir haben aber zum Beispiel beim Überschneidungsverbot, wo Bezirksgerichtsgrenzen Sprengelgrenzen überschreiten, auch eine Lösung gefunden. Ich gehe davon aus, dass wir im Gesamtpaket der wechselweisen Zustimmungsverpflichtungen auch eine gewisse Entflechtung zustande bringen werden.
Um aber auf Ihre Frage ganz konkret zu antworten: Es gibt jetzt nicht einzelne Landeshauptleute, die sich mir gegenüber dezidiert dagegen ausgesprochen hätten.
Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Reiter.
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Im Regierungsprogramm ist dieses Kapitel relativ umfangreich, aber auch sehr diffus. Es wurde hier schon angesprochen, es ist von den 15a-Vereinbarungen die Rede, dass diese modern gestaltet werden sollen. Sie haben jetzt gemeint, da werden sich im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen vielleicht Dinge klären.
Meine Frage: Was ist unter moderner Gestaltung Ihrer Meinung nach zu verstehen, beziehungsweise wie ist dann die Föderalismuskommission verschränkt mit den Arbeiten am Finanzausgleich? Das heißt, gibt es hier personell oder in den entsprechenden Gremien zum Beispiel auch Verschränkungen und Einbringen wechselweiser Expertise? Wie wird zum Beispiel ein modernes Artikel-15a-Verfahren gestaltet, mit welchen Experten, in welchen Gremien?
Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Frau Bundesrätin, zu Ihrer Frage: Die Föderalismusarbeitsgruppe ist eigentlich
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