BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 14

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Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter, im Regierungsprogramm heißt es unter anderem – das wurde bereits angespro­chen –: „Zustimmung der Landesregierung entfällt bei Änderung der Bezirksgerichts­sprengel.“

Jetzt wissen wir, dass eine Gesamtreform der Gerichtsorganisation in der Vergangen­heit immer wieder auch am Widerstand einzelner Länder beziehungsweise Landes­hauptleute gescheitert ist. Ich gehe davon aus, den Begutachtungsentwurf, den Sie an­gesprochen haben, kennen auch die Landhauptleute.

Meine Frage: Welche Länder beziehungsweise Landeshauptmänner stehen einer sol­chen Änderung noch immer ablehnend gegenüber?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Ich kann Ihnen das jetzt im Detail nicht beantworten – nicht weil ich es nicht beantworten will, sondern weil ich mit den einzelnen Landeshauptleuten nicht darüber gesprochen habe.

Wir haben die Vorgangsweise, dass wir Kompetenzänderungsfragen, wie auch in der Vergangenheit, zuerst einmal auf der Ebene der Landesamtsdirektoren oder in ande­ren Bereichen auf der Ebene der Magistratsdirektoren diskutieren. Das war auch die Vorgangsweise, die wir bei der Umsetzung der Bundes- und Landesverwaltungsge­richtsbarkeit gewählt haben. Wir haben es zuerst auf der sachlichen Ebene bis ins De­tail runter ausdiskutiert, und erst zum Schluss hat es auf politischer Ebene die politi­sche Diskussion gegeben.

Damals bei der Bundes- und Landesverwaltungsgerichtsbarkeit bin ich bei einer Lan­deshauptleutekonferenz in Salzburg gewesen, und dann haben wir noch eine Sitzung gemeinsam mit Bundeskanzler und Vizekanzler gemacht und das fixiert.

Das ist jetzt nicht so ein großes Projekt, wie im anderen Fall. Wir haben aber zum Bei­spiel beim Überschneidungsverbot, wo Bezirksgerichtsgrenzen Sprengelgrenzen über­schreiten, auch eine Lösung gefunden. Ich gehe davon aus, dass wir im Gesamtpaket der wechselweisen Zustimmungsverpflichtungen auch eine gewisse Entflechtung zu­stande bringen werden.

Um aber auf Ihre Frage ganz konkret zu antworten: Es gibt jetzt nicht einzelne Landes­hauptleute, die sich mir gegenüber dezidiert dagegen ausgesprochen hätten.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Reiter.

 


Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Im Regierungsprogramm ist die­ses Kapitel relativ umfangreich, aber auch sehr diffus. Es wurde hier schon angespro­chen, es ist von den 15a-Vereinbarungen die Rede, dass diese modern gestaltet wer­den sollen. Sie haben jetzt gemeint, da werden sich im Rahmen der Finanzausgleichs­verhandlungen vielleicht Dinge klären.

Meine Frage: Was ist unter moderner Gestaltung Ihrer Meinung nach zu verstehen, beziehungsweise wie ist dann die Föderalismuskommission verschränkt mit den Ar­beiten am Finanzausgleich? Das heißt, gibt es hier personell oder in den entsprechen­den Gremien zum Beispiel auch Verschränkungen und Einbringen wechselweiser Ex­pertise? Wie wird zum Beispiel ein modernes Artikel-15a-Verfahren gestaltet, mit wel­chen Experten, in welchen Gremien?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Frau Bundesrätin, zu Ihrer Frage: Die Föderalismusarbeitsgruppe ist eigentlich


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