BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 16

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Was aufgrund der Prüfung des Rechnungshofes auch bekannt ist, das ist die Höhe der Durchschnittsgehälter der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die sind natürlich – abhän­gig davon, welchem Kollektivvertrag sie unterliegen – unterschiedlich, aber das gilt für die meisten anderen Unternehmen auch.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Ich finde es schade, dass Sie als Ver­treter der Exekutive so wenig Einfluss auf die Gesetzgebung in diesem Land haben.

Meine Zusatzfrage: Wie beurteilen Sie die Tätigkeit von ORF-Mitarbeitern für Parteien beziehungsweise deren Einrichtungen, wie etwa das Renner-Institut, die kürzlich vom Ethikrat gerügt wurde im Hinblick auf das Unabhängigkeitsgebot für den ORF?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Ich beurteile es so, dass der ORF natürlich als öffentlich-rechtliche Rundfunk­anstalt besonders darauf zu achten hat, dass nicht einmal der Eindruck entsteht, dass einzelne Mitarbeiter parteipolitisch tätig sind.

Es gibt, soviel ich auch aus der Diskussion weiß, entsprechende interne Regelungen, in denen festgelegt ist, unter welchen Voraussetzungen wer bei welchen Veranstaltun­gen teilnehmen kann.

Es gibt auch einen Ethikrat, der aber logischerweise – aufgrund der verfassungsrecht­lichen Unabhängigkeit – auch intern besetzt wird. Von diesem Ethikrat können dann entsprechende Fälle abgehandelt werden, auch entsprechende Entscheidungen getrof­fen werden. Darüber hinaus gibt es – ich glaube seit 2010 – etwas, worum lange ge­rungen wurde, nämlich eine verfassungsrechtlich unabhängig gestellte Behörde zur Aufsicht, das ist die KommAustria, und jeder, der befindet, dass der ORF sich nicht an die gesetzlichen Regelungen hält, hat die Möglichkeit, sich dorthin zu wenden, auch mit dem entsprechenden Rechtszug, wie es in einem Rechtsstaat vorgesehen ist.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ing. Köck.

 


Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Demokratie lebt von Transparenz und der Öffentlichkeit der Debatten. Nun kann nicht jeder Bürger hierher kommen und diesen Debatten beiwohnen, auch aus räumlichen Gründen nicht, dafür gäbe es in der heutigen Zeit das Fernsehen. Der ORF ist heute aber leider wieder einmal nicht hier, obwohl er per Gesetz eigentlich verpflichtet wäre, der Bevölkerung den gesamten Gesetzwerdungsprozess im Nationalrat und im Bun­desrat zu zeigen.

Meine Frage lautet daher: Ist es für Sie als Minister für Medien und Verfassung in Ord­nung, dass der ORF damit seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht nachkommt, und was werden Sie unternehmen, dass sich dieser Umstand verbessert und der ORF die­sem Auftrag in Zukunft gerecht wird?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich habe vorher schon implizit geantwortet, denn ich habe die Frage hier auch schon mehrfach beantwortet. Ich – als Minister – halte mich an die Gesetze, die hier im Haus beschlossen wurden, dazu gehört auch das Gesetz über die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit des ORF. Der öffentlich-rechtliche Auftrag wurde im ORF-Gesetz definiert, er wurde in der letzten Legislatur­periode erweitert, indem ein zusätzlicher Sender geschaffen wurde – ORF III. Die Ent­scheidung über das Programm wird aber von den Gremien im Unternehmen getroffen; das sind die Geschäftsführung, der Stiftungsrat, und das ist auch der Publikumsrat, der auch beim Programmschema mitdiskutiert.

 


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