Wenn man der Meinung ist – die Sie jetzt implizit formuliert haben –, dass der ORF seinen Auftrag nicht erfüllt, dann gibt es dafür die eben auch schon erwähnte verfassungsrechtlich unabhängige KommAustria, bei der man eine Beschwerde einbringen kann. Daher würde ich empfehlen – wenn man der Meinung ist, dass der Auftrag nicht erfüllt ist –, dort eine Beschwerde einzubringen, welche dann von einer verfassungsrechtlich unabhängigen Stelle geprüft wird; mit dem Rechtszug theoretisch hinauf bis zum Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof. (Bundesrat Köck: unterstützen?) – Nein! Als Minister stelle ich nicht einen Antrag an eine Stelle, die von hier aus geschaffen wurde, sondern, wenn Sie der Meinung sind, dass das nicht der Fall ist, also der Auftrag nicht eingehalten wird, dann wäre es natürlich nahe liegend, dass Sie den Antrag einbringen.
Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Minister! Wir werden da tätig werden. – Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Ebner.
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Geschätzter Herr Bundesminister! Es wurde bereits ein Rundfunkpaket zur Begutachtung ausgesendet. Meine Frage lautet daher: Welche Anpassungen wird es für den ORF bringen?
Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Frau Bundesrätin! Zum Rundfunkpaket – also mit dieser Titulierung klingt das ein bisschen größer, als es tatsächlich ist –: Es hat einige Punkte gegeben, bei denen man Probleme gesehen hat, sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privaten Rundfunkbereich, und man wollte auf diese Probleme reagieren. Beim ORF ist es das Thema des sogenannten Reminder-Verbots – also die Übernahme von Signalen, die nicht der ORF herstellt, und wo im Signal – ich sage jetzt so – ein Sponsor-Hinweis ist.
Einfaches Beispiel: Bei einer Ski-Weltmeisterschaft oder einer sonstigen größeren Sportveranstaltung produziert jemand ein Signal und stellt das Signal zur Verfügung; sinnvollerweise – aus ökonomischen Gründen und so weiter – kann nur dieses Signal genommen werden, es wird neben der Angabe der Zeit des Skifahrers, der Skifahrerin, der/die gerade hinunterrast, eine Uhr einer bestimmten Marke, die ich jetzt nicht nenne, eingeblendet. (Bundesrat Schreuder: Wir kennen sie alle!) – Gut! Und da gab es die Diskussion, ob das eine verbotene Werbung ist, ob das gegen das Reminder-Verbot verstößt. – Wir waren alle der Meinung, dass es sachlich sinnvoll ist, diese Unklarheit zu beseitigen. Das ist der – den ORF betreffende – Inhalt dieses Pakets.
Präsidentin Sonja Zwazl: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schreuder.
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Guten Morgen, Herr Minister! Ich möchte wieder zur ursprünglichen Frage zurückkehren, nämlich zur Offenlegung der Gehälter. Wir haben eine weitere Frage, die das Informationsfreiheitsgesetz behandelt.
Ist es nicht doch auch eine Möglichkeit, im Zuge eines Informationsfreiheitsgesetzes und einer Open-Data-Initiative zu sagen: Ja, wir wollen für alle Bereiche, die von Gebührenzahlern, -zahlerinnen und auch Steuerzahlern, -zahlerinnen finanziert werden, gewährleisten, dass diese Zahler und Zahlerinnen die dort ausbezahlten Gehälter auch kennen? Damit meine ich nicht nur den ORF, sondern zum Beispiel auch die Bundestheater oder die Bundesmuseen.
Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Lieber Herr Bundesrat Schreuder, natürlich ist das eine Möglichkeit. Die Frage ist: Wie weit runter will man gehen? – Bisher bestand Konsens darüber, dass die Grenze die Vorstände, die leitenden Organe sind. Ich weiß nicht: Wollen wir, dass jeder die Transparenz hat, dass jeder weiß, wie viel die Redakteurin der Sendung – keine Ahnung, irgendeine – verdient? – Das ist die Frage, die man sich stellen muss.
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