BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 14

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Aber was das Argument betrifft, dass man damit nicht durchstarten kann: Unsere Re­gelung ist, ganz im Gegenteil, eigentlich besser als die deutsche Regelung, denn dort gilt ja die 50-Grenze, und zudem in cumulo. Das ist bei uns deutlich höher. Wir sind der Meinung, dass das eigentlich extrem wettbewerbsfähig ist. Und wir haben auch schon das Feedback während der Begutachtungsphase aus Deutschland. Ich war vor zwei Wochen in Großbritannien, die Spezialisten wollten dort einen Informationsaustausch darüber, was man für die Gründer im Innovationsbereich, im Wissenschaftsbereich ma­chen kann. Auch dort ist das Feedback gekommen, die Variante klingt total interessant und ist vermutlich wesentlich marktnäher als andere.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Reiter.

 


Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Welche Erleichterungen für Ge­nossenschaftsgründungen planen Sie im Licht dieses geplanten Alternativfinanzierungs­gesetzes? Wird es da Erleichterungen geben, und wie schauen diese aus?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Im Zusammenhang mit dem Alternativfinanzierungsgesetz gibt es im Prinzip in diesem Sinn keine Erleichterungen, sondern es gibt ganz im Ge­genteil keine Erschwernis, denn es gibt ja schon jetzt die Möglichkeit, über die Genos­senschaftsregeln einzusammeln.

Bei den möglichen Änderungen wird die Höhe des Einsammelns, wo Genossenschaf­ten benachteiligt gewesen wären, angepasst. In Wirklichkeit gibt es dann geplanter­weise eine Gleichstellung, wenn Sie es so wollen. Schauen wir einmal, wie die Begut­achtung ausgehen wird.

Es ist so, dass Genossenschaften nicht benachteiligt werden. Sie haben nach wie vor das Modell, dass sie natürlich eine Genossenschaft machen können, und das andere Modell ist, sie fallen unter diese KMU-Regelung. Da gilt übrigens eindeutig, dass sie das Geld nicht zu Veranlagungszwecken oder sonst irgendwas sammeln dürfen. Es muss für ein konkretes unternehmerisches Projekt sein. Aber es soll für die Genos­senschaften keine Benachteiligung geben. Es war auch den bestehenden Genossen­schaften wichtig, dass es da quasi eine Fairness auf dem Markt für die Modelle zum Einwerben gibt.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1862/M, und ich bitte Herrn Bundesrat Todt, seine Anfrage zu verlesen.

 


Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:

1862/M-BR/2015

„Welche finanziellen und rechtlichen Initiativen im Bereich Ausbau von Energieinfra­struktur gibt es in Ihrem Ressort konkret in Hinblick auf die Umsetzung der Energie­infrastrukturverordnung der Europäischen Union?“

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Das ist eine etwas komplexere Thematik. Sie verfolgen ja alle die breite Diskussion zum Thema Netzausbau in Europa. Das hat deswegen eine gewisse Komplexität, weil es natürlich unterschiedliche Herangehensweisen an das gibt, was denn die Energiewende ist.

Es gibt einerseits die Herangehensweise, dass für manche Energiewende Abkehr von der Atomenergie bedeutet, für andere bedeutet Energiewende Abkehr von hauptsäch-


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