BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 79

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der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, wobei eine differenzierte Behandlung nur aus Schutz­gründen im Falle der Mutterschaft zugelassen ist. Das österreichische ArbeitnehmerIn­nenschutzgesetz enthält zwei Beschäftigungsverbote beziehungsweise zwei Beschäfti­gungsbeschränkungen zum Schutz von Frauen, das ist erstens das Verbot der Be­schäftigung von Arbeitnehmerinnen bei einer bestimmten Bleiexposition sowie unter besonderer physischer Belastung.

Eine Überprüfung des Zentralarbeitsinspektorates ergab, dass diese beiden Beschäfti­gungsverbote und -beschränkungen unter anderem aufgrund des technischen Fort­schrittes nicht mehr erforderlich sind. Deswegen zieht Österreich seinen Vorbehalt ge­gen die Konvention zurück, und wir werden selbstverständlich zustimmen.

(Bundesrätin Blatnik setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort. – Bundes­rätin Mühlwerth: Das ist jetzt aber eine halbe slowenische Rede, das muss nicht sein, bei allem Verständnis! – Vizepräsidentin Posch-Gruska: Halb war sie nicht! Es war länger als sonst, aber keine halbe Rede! – Bundesrätin Mühlwerth: Das ist zu lang! – Bundesrätin Kurz: Wer sagt, dass das zu lang ist ? – Bundesrätin Mühlwerth: An­fang und Schluss, so hast du begonnen, aber es wird immer mehr!) – Das, was ich will, ist, etwas bewusst machen – nicht polarisieren, liebe Monika!

Noch einmal: Ich bin sehr dankbar dafür, dass es einen einstimmigen Beschluss gibt, dass ich das machen darf, das ist für mich keine Selbstverständlichkeit. Ich habe sonst immer zu einem Tagesordnungspunkt gesprochen, jetzt aber zu vier Tagesordnungs­punkten, deswegen sei es mir bitte erlaubt, dass ich vielleicht einen oder zwei Sätze mehr in meiner Muttersprache spreche. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Ich möchte aber noch etwas als Kärntnerin sagen und bitte um Verzeihung, dass ich das noch anschließe: Ihr wisst – und diesbezüglich möchte ich mich bei Johanna recht herzlich für die Solidaritätsbekundung für Kärnten bedanken –, dass Kärnten in einer sehr schwierigen Lage ist, in einer wirklich bedrohlichen Finanzlage. Um die Liquidität von Kärnten zu sichern, um den Kärntnern und Kärntnerinnen wirklich Perspektive, Si­cherheit und Zukunft zu geben, bitte ich um eure Solidarität mit dem Bundesland Kärn­ten. – Danke. Hvala lepa. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

12.29


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desminister Kurz. – Bitte.

 


12.29.10

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehr­te Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich darf mit Tages­ordnungspunkt 4 beginnen, weil dieser zum einen in der Diskussion am öftesten ange­sprochen worden ist und zum anderen auch im Nationalrat für viel Emotion gesorgt hat. Es geht dabei um das ICMPD, eine internationale Organisation, die sich mit Migrations­fragen auseinandersetzt.

Unabhängig davon, wie man inhaltlich zum Thema Migration steht – ob man Migration als etwas Positives oder Negatives sieht, als Notwendigkeit oder nicht –, ist es aus meiner Sicht entscheidend, das möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass die An­siedlung von internationalen Organisationen in Österreich etwas hoffentlich Unstrittiges sein sollte, nämlich etwas unstrittig Positives.

Wir haben mittlerweile 37 internationale Organisationen in Österreich, die uns einen Ge­winn von 10 000 Arbeitsplätzen beschert haben und rund 500 Millionen € Umwegrenta­bilität pro Jahr bringen. (Präsidentin Zwazl übernimmt wieder den Vorsitz.)

Insofern freue ich mich über die Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Es ist meiner Meinung nach entscheidend, dass Österreich ein weltoffenes Land ist, insbe-


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