der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, wobei eine differenzierte Behandlung nur aus Schutzgründen im Falle der Mutterschaft zugelassen ist. Das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz enthält zwei Beschäftigungsverbote beziehungsweise zwei Beschäftigungsbeschränkungen zum Schutz von Frauen, das ist erstens das Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen bei einer bestimmten Bleiexposition sowie unter besonderer physischer Belastung.
Eine Überprüfung des Zentralarbeitsinspektorates ergab, dass diese beiden Beschäftigungsverbote und -beschränkungen unter anderem aufgrund des technischen Fortschrittes nicht mehr erforderlich sind. Deswegen zieht Österreich seinen Vorbehalt gegen die Konvention zurück, und wir werden selbstverständlich zustimmen.
(Bundesrätin Blatnik setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort. – Bundesrätin Mühlwerth: Das ist jetzt aber eine halbe slowenische Rede, das muss nicht sein, bei allem Verständnis! – Vizepräsidentin Posch-Gruska: Halb war sie nicht! Es war länger als sonst, aber keine halbe Rede! – Bundesrätin Mühlwerth: Das ist zu lang! – Bundesrätin Kurz: Wer sagt, dass das zu lang ist ? – Bundesrätin Mühlwerth: Anfang und Schluss, so hast du begonnen, aber es wird immer mehr!) – Das, was ich will, ist, etwas bewusst machen – nicht polarisieren, liebe Monika!
Noch einmal: Ich bin sehr dankbar dafür, dass es einen einstimmigen Beschluss gibt, dass ich das machen darf, das ist für mich keine Selbstverständlichkeit. Ich habe sonst immer zu einem Tagesordnungspunkt gesprochen, jetzt aber zu vier Tagesordnungspunkten, deswegen sei es mir bitte erlaubt, dass ich vielleicht einen oder zwei Sätze mehr in meiner Muttersprache spreche. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Ich möchte aber noch etwas als Kärntnerin sagen und bitte um Verzeihung, dass ich das noch anschließe: Ihr wisst – und diesbezüglich möchte ich mich bei Johanna recht herzlich für die Solidaritätsbekundung für Kärnten bedanken –, dass Kärnten in einer sehr schwierigen Lage ist, in einer wirklich bedrohlichen Finanzlage. Um die Liquidität von Kärnten zu sichern, um den Kärntnern und Kärntnerinnen wirklich Perspektive, Sicherheit und Zukunft zu geben, bitte ich um eure Solidarität mit dem Bundesland Kärnten. – Danke. Hvala lepa. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
12.29
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Kurz. – Bitte.
12.29
Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich darf mit Tagesordnungspunkt 4 beginnen, weil dieser zum einen in der Diskussion am öftesten angesprochen worden ist und zum anderen auch im Nationalrat für viel Emotion gesorgt hat. Es geht dabei um das ICMPD, eine internationale Organisation, die sich mit Migrationsfragen auseinandersetzt.
Unabhängig davon, wie man inhaltlich zum Thema Migration steht – ob man Migration als etwas Positives oder Negatives sieht, als Notwendigkeit oder nicht –, ist es aus meiner Sicht entscheidend, das möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass die Ansiedlung von internationalen Organisationen in Österreich etwas hoffentlich Unstrittiges sein sollte, nämlich etwas unstrittig Positives.
Wir haben mittlerweile 37 internationale Organisationen in Österreich, die uns einen Gewinn von 10 000 Arbeitsplätzen beschert haben und rund 500 Millionen € Umwegrentabilität pro Jahr bringen. (Präsidentin Zwazl übernimmt wieder den Vorsitz.)
Insofern freue ich mich über die Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Es ist meiner Meinung nach entscheidend, dass Österreich ein weltoffenes Land ist, insbe-
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