BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 99

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Als Ziel der Novelle wird die effiziente und rechtssichere Anwendung dieser EU-Ver­ordnung in Österreich genannt; dieses Ziel wird jedoch schon in den Erläuterungen wie­der zurückgenommen. In den Erläuterungen steht nämlich größere Rechtssicherheit drinnen.

Zudem sind die seit der 2010 schon erfolgten Begutachtung vorgenommenen Ände­rungen nicht nochmals öffentlich dargelegt worden. Es macht nämlich zum Beispiel schon einen sehr grundlegenden Unterschied, ob die Ziele der Planung, wie es bisher im Entwurf gestanden ist, oder ob nur die Ziele der Verkehrsplanung, wie bei dieser Re­gierungsvorlage, zu berücksichtigen oder zu unterstützen sind.

Die wichtige Frage von Qualitäts- und Sozialkriterien bei der Ausschreibung bleibt auch auf der Gesetzesebene unerledigt, obwohl entsprechende Missstände bereits seit Jah­ren für Kritik sorgen. Es wird weiterhin das Billigstbieter- und nicht das Bestbieterprin­zip angewandt. Im Ausschuss des Nationalrates ist dann ergänzt worden, dass es da­zu jetzt einen Leitfaden durch das BMVIT geben soll. Das ist okay, dem haben wir auch zustimmt – wohlwissend, dass es hier auch wirklich eher der kleinstmögliche Schritt ist, das umzusetzen.

Schließlich bleiben noch einige sehr wichtige Punkte in der Umsetzung offen. Die Pflich­ten der neuen Clearingstellen sind sehr vage gefasst; zum Beispiel sind eben Fristen für Auskünfte sehr vage geregelt. Wie die Landesstelle Zahlungsflüsse zwischen Städ­ten und städtischen Verkehrsbetrieben erfassen soll, bleibt in dieser Novelle ebenfalls offen. Es ist keine Verankerung der Städte als Aufgabenträger im Öffentlicher Personen­nah- und Regionalverkehrsgesetz und im Kraftfahrzeugliniengesetz vorgesehen. Es sind hier eigentlich nur die Länder genannt, und es gibt keine Strukturreformen hin­sichtlich der Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgerebenen. Dadurch erfolgt auch keine Sicherstellung der Gestaltbarkeit des öffentlichen Verkehrssystems in den Städten durch diese als Aufgabenträger. Daher werden wir diesen beiden Gesetzes­vorlagen unsere Zustimmung nicht geben.

Noch nicht, denn letzte Woche war LandesverkehrsreferentInnenkonferenz in Tirol, und da wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich genau mit den Punkten, die ich gerade angesprochen habe, befassen soll, nämlich sich diese Problematik von Ballungsräumen und im Stadtumland eingehender anzusehen und eine Lösung dafür zu finden. Darauf bin ich schon sehr gespannt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.51


Präsidentin Sonja Zwazl: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.

 


13.52.04

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Öffentliche Ver­kehrsmittel erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Jahr für Jahr steigt die Zahl der Rei­senden, die die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, um komfortabel und stressfrei an ihr Ziel zu kommen. Sie entgehen Staus, trotzen großteils auch wetterbedingten Verzöge­rungen und genießen stattdessen eine entspannte Reise in modernen Fahrzeugen bei Bahn oder Bus. Die steigenden Personenbeförderungszahlen beweisen das auf jeden Fall. Das wird natürlich auch von der Stärkung der Fahrgastrechte im Eisenbahnver­kehr unterstützt.

Man sieht auch, dort, wo Angebot, Serviceleistungen, Qualität und Zuverlässigkeit ge­boten wird, nutzt der Fahrgast die Öffis, sprich die Verkehrsunternehmen. Die Bediens­teten der Verkehrsunternehmen leisten daher einen ganz wesentlichen Teil für die Mo­bilität der Menschen und dadurch eine tolle Arbeit.

Gerade für uns als Länderkammer ist es natürlich besonders wichtig, dass neben den Ballungszentren, den Hauptverkehrsadern auch die Regionen entsprechend mit öffent-


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