BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 233

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Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Es liegt der Antrag der Bundesräte Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Ich bitte noch um ein bisschen Konzentration, Kolleginnen und Kollegen!

21.57.5234. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird (650 d.B. und 774 d.B. sowie 9439/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu Punkt 34 der Tages­ord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hammerl. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


21.58.07

Berichterstatter Gregor Hammerl: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schödinger. – Bitte.

 


21.58.40

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Frau Minister! Bei diesem Tagesordnungspunkt sollen wir einen Beschluss fassen, der aufgrund einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes not­wendig ist. Es geht um die Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes. Wir entsprechen damit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, in dem der notwendige Weisungszusammenhang zwischen dem österreichischen Integrations­fonds und der Bundesministerin für Inneres hergestellt wird, und zwar konkret bei der Zertifizierung beziehungsweise beim Entzug der Zertifizierung von Deutsch-Integra­tions­kursen.

Das ist eigentlich eine Formsache, die notwendig geworden ist, aber gestatten Sie mir, nur zwei Sachen dazu zu sagen: Ich möchte eigentlich nur darauf hinweisen, wie wich-


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