BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 244

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werden. Das sind Menschen, die Gauner sind, manchmal mit Drogen handeln. Wir alle wissen, dass das kriminell ist, aber für eines reicht es sicher nicht: für die Todesstrafe! Die Menschen werden dort auch hingerichtet, weil sie zum Beispiel homosexuell sind oder Ehebruch begangen haben, und das ist schon gar nicht tragbar. (Bundesrat Krusche: ... Saudi-Arabien!) Und das gilt für Saudi-Arabien im gleichen Ausmaß, Herr Kollege, da haben Sie recht, aber so zu tun, als sei der Iran jetzt ein verlässlicher Partner, und jetzt reisen wir dorthin und machen super Geschäfte, das ist mir zu wenig. (Beifall bei den Grünen.)

22.36

22.36.10

 


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits.

Ich ersuche zunächst jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag gilt somit als angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits.

Ich ersuche zunächst jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Efgani Dönmez, Edgar Mayer, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Einhaltung des Minsker Abkommens vor.

Ich lasse über diesen Antrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bun­des­räte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. Das ist die Stimmen­mehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E 246-BR/2015.)

 


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