BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 245

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22.38.3738. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulga­rien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend (698 d.B. und 759 d.B. sowie 9434/BR d.B.)

39. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Re­publik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundes­heeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana (507 d.B. und 760 d.B. sowie 9435/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 38 und 39, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Mag. Jachs. Bitte um die Be­richte.

 


22.39.25

Berichterstatter Mag. Christian Jachs: Herr Präsident! Herr Minister! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Abkommen zwischen der Regie­rung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zu­sam­menarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend.

Der Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich Ihnen den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana.

Auch dieser Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Längle. Ich erteile es ihm.

 


22.41.15

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Vorneweg möchte ich vorausschicken, dass wir dem Abkommen mit Bulgarien unsere Zustimmung ertei-


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