BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 68

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Nächster Redner: Herr Bundesrat Pfister. – Bitte.

 


12.00.16

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werte Frau Präsidentin! Werte Frau Volksanwältin! Liebe Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Sonja Ledl-Rossmann hat schon gesagt, dass das Beschwerdeaufkommen gegenüber dem Vorjahr wieder um 2,1 Prozent gestiegen ist. Die Volksanwaltschaft kontrolliert seit über 38 Jahren gemäß dem Auftrag der Bundesverfassung die öffentliche Ver­waltung in Österreich.

Im Unterschied zu den vergangenen Jahren ist es sehr, sehr bemerkenswert, dass der Sozialbereich nicht an erster Stelle stand, sondern der Bereich innere Sicherheit das Ranking anführt. Dabei ist aber nicht zu vernachlässigen, wie meine Kollegin das auch schon ausgeführt hat, dass auch im Sozialbereich die Beschwerden auf rund 39 Prozent angestiegen sind. Dabei geht es vor allem um Mängel im Bereich des Arbeitsmarktservice, der Pflegegeldeinstufung sowie um Probleme rund um das Pensionsversicherungsrecht.

Im Jahr 2014 waren rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft tätig, und – ganz beachtlich – durchschnittlich 84 Eingaben pro Arbeitstag sind an die Volksanwaltschaft ergangen. Bei rund 4 000 Fällen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig, hat aber in diesen Fällen informiert und Auskunft über weitere Beratungs­angebote gegeben. Kurz gesagt: Eine tolle Servicestelle für die Bürgerinnen und Bür-ger!

Wie gesagt, ist im Bereich der Justizverwaltung die Zahl der Beschwerden stark ange-stiegen. Hauptgrund dafür ist die Zunahme an Individualbeschwerden, vor allem auch im Strafvollzug. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass für die Volksanwaltschaft die Aufgabe als nationaler Präventionsmechanismus neu dazugekommen ist. Sie ist in dem Rahmen vor allem für die Bereiche Justizverwaltung, Strafvollzug und Prüfung von gerichtlichen Verfahrensverzögerungen zuständig.

Über 3 000 Prüfverfahren im Jahre 2014 betrafen die Landes- und Gemeindever­wal­tungen. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2013 um rund 7 Prozent. Die meisten Beschwerden auf Landes- und Gemeindeebene entfallen auf die Bereiche Raumordnung und Baurecht.

Ungebrochen hoch ist auch die Zahl der Prüffälle betreffend Jugendwohlfahrt, Mindest­sicherung, Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen, die alle in die Landes- oder Gemeindezuständigkeit fallen.

Die erfreuliche Bilanz: 2014 konnten mehr als 8 800 Fälle, die die Volksanwaltschaft aufgegriffen hat, auch abgeschlossen werden, und die Volksanwaltschaft informiert die Betroffenen im Schnitt nach 45 Tagen über das Ergebnis ihrer Prüfung. (Vizepräsident Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Der Erfolg der Volksanwaltschaft lässt sich nicht nur daran messen, wie hoch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung ist, sondern auch die bereits erwähnten Zahlen belegen eindrucksvoll, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich an die Volksanwaltschaft wen­den, wenn sie sich von der Verwaltung nicht fair behandelt fühlen.

Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden. Die­se Bilanz zeigt auch ganz eindrucksvoll: 232 Sprechtage mit 1 600 Vorsprachen wur­den durchgeführt, 9 100 Personen kontaktierten den Auskunftsdienst persönlich oder auch telefonisch.

 


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