BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 35

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In Zukunft können sich auch die Wirtschaftsakteure, also Hersteller, Importeure und Händler, gegenseitig darauf verlassen, dass sachgemäß gearbeitet wird. Ich meine, das sind sehr wichtige Änderungen für die Zukunft. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

10.50


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Weber. – Bitte.

 


10.51.00

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werte Frau Präsidentin! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Heute vor allem liebe Schülerinnen und Schüler meiner Neuen Mit­telschule St. Anna am Aigen! (Bundesrat Mayer: Gute Schule!) – Richtig, gute Schule, wie du siehst, lieber Kollege!

Werte Damen und Herren, uns liegt die Novelle zum Sprengmittelgesetz 2010 vor. Wir konnten von meinem steirischen Kollegen und Freund Armin Forstner schon von der Wichtigkeit dieser Novelle hören. Mit dieser Novelle wird das besagte Gesetz geändert. Die Novelle ist nicht so spektakulär wie manche aktuellen Fernsehbilder zum Thema Sprengung, aber doch wichtig und spektakulär in ihrer Wirkung.

Jeder kennt die aktuellen Bilder aus meinem steirischen Heimatbundesland, genauer gesagt aus dem Bezirk Voitsberg. Auf dem Gelände des Kohle-Dampfkraftwerks reich­te die Menge von drei großen Fliegerbomben, also 666 Kilogramm Sprengstoff, nicht aus, um das Kesselhaus des Kraftwerks sozusagen endlich in die Geschichte zu ver­senken. Im Dezember soll es deswegen eine Nachsprengung geben.

Man kennt solche Bilder aus vielen Fernsehdokumentationen. Es ist nicht das erste Ge­bäude, das in seiner Gesamtheit stehen geblieben ist – trotz gut geplanter und vollzo­gener Sprengung. Ganze Hochhäuser hätten schon in sich zusammenfallen sollen, dies ist aber auch nicht sozusagen wie auf Befehl geschehen. Also da wird, denke ich, noch ein wenig Arbeit notwendig sein.

Zivil genutzter Sprengstoff wird unter anderem im Bergbau – so wie im Basaltwerk Klöch, in meiner Nachbargemeinde –, bei Lawinensprengungen, im Tunnelbau oder, wie in Voitsberg, bei der Sprengung von alten, nicht mehr benötigten Gebäuden einge­setzt. Nicht immer wird dabei das Gelingen oder eben das Nichtgelingen via Fernsehen übertragen.

Es ist sehr wichtig, dass es ein einheitliches Regelwerk gibt, das eine ordnungsgemä­ße Handhabung sichert, damit in Europa eine einheitliche Vorgangsweise zum Schutz und zur Sicherheit der damit handelnden Personen, der damit arbeitenden Menschen, aber auch zum Schutz der Umwelt gewährleistet ist; es ist gut, dass es hier eine Har­monisierung, eine europaweite Angleichung auf hohem Niveau gibt.

Die neu eingearbeiteten Datenschutzbestimmungen – die sind in diesem Sprengmittel­gesetz eben neu enthalten – sind ein ganz wichtiger Aspekt. Es muss mit der Europäi­schen Union, mit der Kommission und mit diversen Behördenstellen einen Datenaus­tausch geben.

Europaweit wird es nun einheitlich ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt bei Explosivstoffen geben. In allen EU-Staaten gelten die glei­chen Standards für die Bereitstellung und die Konformitätsbewertung. Mit diesem neu­en Sicherheitsaspekt kann sich jeder Wirtschaftsakteur darauf verlassen, dass ord­nungsgemäß Handel betrieben wird, dass ordnungsgemäß gearbeitet wird – auch zum Schutz der Bevölkerung. Ich danke allen Beteiligten dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

10.54


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Längle. – Bitte.

 


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