AUVA zu tragen, und er beträgt 865 000 €. Da müssen wir – die AUVA wird auch von den Unternehmern finanziert – uns überlegen, wie wir über die Runden kommen.
Die zweite Streichung einer Ersatzleistung betrifft den Bundesbeitrag an den Hauptverband für die Jugendlichenuntersuchung. Da geht es um 1,1 Millionen €, die künftig von den Krankenversicherungsträgern selbst zu tragen sind. Angesichts der budgetären Situation der Träger sollten selbst so geringe Mehrbelastungen nicht erfolgen, auch wenn es sich um unsystematische Kostenersätze handelt. Ich glaube, dass es spannend und eine interessante Aufgabe der Verwaltungsreform wäre, alle sogenannten unsystematischen Kostenersätze zu durchleuchten, denn ich denke, da gibt es mehr zu streichen als die zwei, und es gibt vielleicht einige, die wir leichter mittragen können.
Trotz aller Bemerkungen, die ich jetzt gemacht habe – es gehört dazu, es hat nicht alles nur Sonnenseiten –, sind wir von der Wirtschaft es gewohnt, Verantwortung zu tragen und mitzugestalten, und wir tragen auch dieses Gesetz mit. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
12.57
Präsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Jenewein. – Bitte.
12.57
Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Staatssekretärin! Herr Vorsitzender! Ich bin nach der Rede von Frau Kollegin Zwazl etwas entwaffnet; das muss ich ehrlich zugeben. Sie haben Dinge vorweggenommen, die ich heute noch nicht gehört habe und die ich eigentlich jetzt erzählen wollte. Nun geht mir, ehrlich gesagt, ein bisschen der Stoff aus – aber keine Sorge: Mir fällt in der Sekunde neuer Stoff ein!
Nein, Spaß beiseite: Ich möchte prinzipiell etwas zum Zustandekommen der Budgetbegleitgesetze sagen, und zwar – da glaube ich mich durchaus im Einvernehmen mit nahezu allen Fraktionen hier im Saale – halte ich als Vertreter der Länderkammer diese Sammelgesetze für höchst problematisch. Das möchte ich einmal prinzipiell sagen.
Kollege Lindinger hat heute in seinem Redebeitrag gesagt, wir hätten im Ausschuss 17 Auskunftspersonen benötigt, um alle Gesetzentwürfe überhaupt mit dem fachlichen Rückgrat diskutieren zu können. Selbstverständlich ist das ein Problem, und selbstverständlich ist es ein Problem, wenn ich einen Wust an Gesetzentwürfen bekomme. Ich habe gerade versucht, es nachzuvollziehen. Ich glaube, vor ein paar Jahren haben wir 62 Budgetbegleitgesetze gehabt. Es braucht mir kein Mensch zu erklären, dass er in dieser kurzen Zeitspanne seinem Mandat dermaßen weit nachkommt, dass er sich mit 62 Gesetzentwürfen befassen kann. Heuer sind es ohnehin weniger.
Ich halte das für problematisch, und ich halte noch etwas für problematisch, das möchte ich hier auch sagen. Ich halte es für problematisch, dass wir über diese Budgetbegleitgesetzentwürfe en bloc abstimmen, dass es keine getrennte Abstimmung über die Gesetzentwürfe gibt. Das ist ein Problem, auch für die Länderkammer und für das Selbstverständnis der Länderkammer, denn wenn ich mich selbst ernst nehme, dann muss ich selbstverständlich auch meine Arbeit ernst nehmen, und dann, wenn ich meine Arbeit ernst nehme, muss ich auch die Möglichkeit haben, die entsprechende Vorbereitungszeit und die entsprechenden Instrumente in die Hand zu bekommen, weil Folgendes auch klar ist: Wir haben als Bundesräte natürlich nicht die Möglichkeit, auf externe Mitarbeiter zuzugreifen, die uns bei der Ausdeutschung dieser Gesetzesmaterie zu Hilfe kommen.
Herr Kollege Edgar Mayer hat vor ein paar Sitzungen – ob zu Recht oder zu Unrecht, darüber will ich jetzt gar nicht werten – gegenüber einem Redner meiner Fraktion gemeint: Das ist hier jetzt keine rechtliche Abhandlung. – Wenn man sich allerdings diese
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