BundesratStenographisches Protokoll848. Sitzung / Seite 89

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2015 betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2016.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. No­vember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Pisec, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Sicherstellung der notwendigen budgetären und personellen Ausstattung des Rechnungshofes vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. No­vember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastun­gen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.06.305. Punkt

Wahl von Ausschüssen

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Aufgrund der Ergebnisse der in den Bundesländern Steiermark, Burgenland, Oberös­terreich und Wien durchgeführten Landtagswahlen und dem damit verbundenen Frak­tionsstatus der Grünen ist die Wahl von Ausschüssen erforderlich geworden.

Es liegt mir der Antrag der Bundesräte Edgar Mayer, Reinhard Todt, Monika Mühl­werth, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, den Aus­schuss für auswärtige Angelegenheiten, den Ausschuss für BürgerInnenrechte und Pe­titionen, den EU-Ausschuss, den Ausschuss für Familie und Jugend, den Finanzaus­schuss, den Geschäftsordnungsausschuss, den Gesundheitsausschuss, den Gleichbe­handlungsausschuss, den Ausschuss für innere Angelegenheiten, den Ausschuss für In­novation, Technologie und Zukunft, den Justizausschuss, den Kinderrechteausschuss, den Landesverteidigungsausschuss, den Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirt­schaft, den Ausschuss für Sportangelegenheiten, den Umweltausschuss, den Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur, den Unvereinbarkeitsausschuss, den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus, den Ausschuss für Verkehr, den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung mit jeweils 14 Mitgliedern und 14 Er­satzmitgliedern – wobei jeweils 5 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 5 Mit­glieder und 5 Ersatzmitglieder auf die SPÖ, 3 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder auf die FPÖ sowie 1 Mitglied und 1 Ersatzmitglied auf die Grünen entfallen – neu zu wählen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite