BundesratStenographisches Protokoll848. Sitzung / Seite 90

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Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich nam­haft zu machen, und diese gelten damit als gewählt.

14.08.446. Punkt

Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Aus­schusses des Nationalrates und des Bundesrates iSd § 9 F-VG 1948

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Im Ausschuss gemäß § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 stehen von den auf den Bundesrat entfallenden 13 Mitgliedern und 13 Ersatzmitgliedern jeweils 6 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder der ÖVP, 5 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder der SPÖ und 2 Mitglie­der und 2 Ersatzmitglieder der FPÖ zu.

Aufgrund des Ausscheidens von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates sind 2 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder neu zu wählen, wobei 1 Mitglied und 2 Ersatz­mitglieder von der ÖVP, 1 Mitglied und 2 Ersatzmitglieder von der SPÖ und 1 Ersatz­mitglied von der FPÖ für die entsprechende Wahl vorzuschlagen sind.

Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatzmitglie­der vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.

Der entsprechende Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion liegt mir vor. Dieser lautet auf:

Mitglied: Gottfried Kneifel (Oberösterreich); Ersatzmitglieder: Mag. Klaus Fürlinger (Oberösterreich), Marianne Hackl (Burgenland).

Der entsprechende Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion liegt mir ebenfalls vor. Dieser lau­tet auf:

Mitglied: Wolfgang Beer (Wien); Ersatzmitglieder: Mag. Michael Lindner (Oberöster­reich) und Stefan Schennach (Wien).

Der entsprechende Wahlvorschlag der FPÖ-Fraktion liegt mir vor. Dieser lautet auf:

Ersatzmitglied: Thomas Schererbauer (Oberösterreich).

Sofern kein Einwand erhoben wird, werde ich die Abstimmung über diese Wahlvor­schläge unter einem vornehmen und durch Handzeichen abstimmen lassen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den vorliegenden Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das wäre die Stimmenmehrheit. Die Grünen sind dagegen? (Bundesrätin Schreyer: Wir sind nicht in diesem Ausschuss! – Ruf bei der FPÖ: Ihr könnt mitwählen! – Ruf bei der SPÖ: Ihr könnt trotzdem wählen! – Die grünen Bundesräte geben das Handzeichen.) – Mit den Stimmen der Grünen ist die Stimmeneinhelligkeit bei diesem Antrag gegeben.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Abstimmung über Fristsetzungsanträge

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nur zur Abstimmung über den Antrag der Bun­desräte Längle, Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung dem Landesverteidigungsausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsan-


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