Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates neu gewählt.
Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen, und diese gelten damit als gewählt.
Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates iSd § 9 F-VG 1948
Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Im Ausschuss gemäß § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 stehen von den auf den Bundesrat entfallenden 13 Mitgliedern und 13 Ersatzmitgliedern jeweils 6 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder der ÖVP, 5 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder der SPÖ und 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder der FPÖ zu.
Aufgrund des Ausscheidens von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates sind 2 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder neu zu wählen, wobei 1 Mitglied und 2 Ersatzmitglieder von der ÖVP, 1 Mitglied und 2 Ersatzmitglieder von der SPÖ und 1 Ersatzmitglied von der FPÖ für die entsprechende Wahl vorzuschlagen sind.
Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatzmitglieder vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.
Der entsprechende Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion liegt mir vor. Dieser lautet auf:
Mitglied: Gottfried Kneifel (Oberösterreich); Ersatzmitglieder: Mag. Klaus Fürlinger (Oberösterreich), Marianne Hackl (Burgenland).
Der entsprechende Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion liegt mir ebenfalls vor. Dieser lautet auf:
Mitglied: Wolfgang Beer (Wien); Ersatzmitglieder: Mag. Michael Lindner (Oberösterreich) und Stefan Schennach (Wien).
Der entsprechende Wahlvorschlag der FPÖ-Fraktion liegt mir vor. Dieser lautet auf:
Ersatzmitglied: Thomas Schererbauer (Oberösterreich).
Sofern kein Einwand erhoben wird, werde ich die Abstimmung über diese Wahlvorschläge unter einem vornehmen und durch Handzeichen abstimmen lassen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den vorliegenden Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das wäre die Stimmenmehrheit. Die Grünen sind dagegen? (Bundesrätin Schreyer: Wir sind nicht in diesem Ausschuss! – Ruf bei der FPÖ: Ihr könnt mitwählen! – Ruf bei der SPÖ: Ihr könnt trotzdem wählen! – Die grünen Bundesräte geben das Handzeichen.) – Mit den Stimmen der Grünen ist die Stimmeneinhelligkeit bei diesem Antrag gegeben.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über Fristsetzungsanträge
Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nur zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Längle, Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung dem Landesverteidigungsausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsan-
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