BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 162

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mit allen angesprochenen Engagierten austauschen. Wir sind natürlich auch auf Feed­back angewiesen.

Wir blicken der Entwicklung sehr positiv entgegen. Normalerweise bekommt man als Gesetzgeber ja nicht sofort und so schnell derart positive Nachrichten vom Ökosystem, und daher freut uns das natürlich. Ich bedanke mich natürlich bei den Fraktionen, die zustimmen werden. Ich halte das für einen sehr wichtigen Schritt für die österreichische Zivil- und Bürgergesellschaft. – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

18.32

18.32.10

 


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

18.32.5117. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 – NormG 2016) (894 d.B. und 935 d.B. sowie 9491/BR d.B. und 9506/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Hackl. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


18.33.05

Berichterstatterin Marianne Hackl: Ich erstatte den Bericht des Wirtschaftsausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bun­desgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016).

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient zur Umsetzung eines Projekts des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013 bis 2018. Mit ihm wird ein zeitgemäßes Normengesetz vorgelegt, und damit wird die Transparenz in der Normenschaffung erhöht.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich erteile es ihm.

 


18.34.14

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Normen sind unbestreitbar notwendig. Sie sind notwendig für Kundenbeziehungen und Lieferantenbeziehungen, aber auch für Produzentenbeziehungen. Unternehmen brauchen aber andererseits sicher auch weniger Regulierung, weniger Vorschriften. Das muss aber, wenn die Rahmenbedingungen entsprechend modern sind, nicht unbedingt ein Widerspruch sein. Ich denke, dass wir mit diesem Normengesetz einen sehr wichtigen Schritt in Richtung Modernisierung gehen.

 


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