päischen Berufsausweis vielleicht ein bisschen Bewegung hinein, denn man wird draufkommen, dass es auch Bereiche gibt, wo im Ausland besser ausgebildet wird, und die Ärzte werden dann auch bei uns entsprechend tätig sein wollen, im Bereich der Zahnärzte zum Beispiel.
Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Bewegung sollten wir hineinbringen, denn ich glaube, gerade der Bundesrat – wir, die wir von den Ländern kommen und sehr betroffen von diesen Problemen sind – wäre das geeignete Gremium, um mit offenen Augen und mit großem Engagement diese Probleme anzugehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
17.22
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Tiefnig. Ich erteile es ihm.
17.22
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung beinhalten die Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Zuvor will ich jedoch noch zu den Worten von Kollegin Reiter sprechen. Sie haben Themen angesprochen, die, so glaube ich, in diesem Hause noch nie angesprochen worden sind. Diese Themen sind sehr wichtig für die Zukunft der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, aber auch besonders wichtig in Grenzregionen, wie teilweise eben für uns mit der Nähe zu Bayern, damit auch Deutsche die Möglichkeit haben, in Österreich ihre Ordinationen zu eröffnen.
Besonders wichtig bei der Umsetzung dieser erwähnten Richtlinie ist der Berufsanerkennungsausweis, in dem fünf Gesundheitsberufe angeführt sind. Dies trägt zur Patientensicherheit bei. Ein wichtiger Punkt ist dabei, dass diejenigen, die teilweise, wie es im Grenzgebiet zu Bayern bei uns ist, in der FH Deggendorf in Gesundheitsberufen ausgebildet werden, auch in Österreich eine Berufsanerkennung erlangen. Gleiches gilt für die Medizinstudenten aus dem Bezirk Braunau oder aus dem Salzburger Raum, die in München studieren – auch ihr Medizinstudium sollte mit seinen Praxisnachweisen entsprechend in Österreich anerkannt werden.
Wichtig ist auf jeden Fall in Bezug auf dieses EU-Berufsanerkennungsgesetz auch, dass Warnhinweise für nicht geeignete Personen eingezogen sind, damit man weiß, welche Berufe den Berufskriterien dieser Gesundheitsberufe eben nicht entsprechen.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den auch ich ansprechen will, ist das Zentralregister für die Gesundheitsberufe, das wirklich bei Ihnen (in Richtung Bundesministerin Oberhauser) angesiedelt sein sollte und auch wichtig für die Patientensicherheit ist. Wir werden natürlich der Richtlinie gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Grünen.)
17.24
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser. – Bitte.
17.24
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist über die Gesetze, die wir hier abstimmen, schon viel gesagt worden. Den einen ist es zu ausländerfreundlich, die anderen sehen eher die Chance darin, dass auch unsere jungen Menschen ins Ausland gehen können. Da die Kritik von beiden Seiten kommt, liegen wir, glaube ich, ganz richtig. Wir
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