BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 159

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nun­gen für Betroffene, und das ist auch seit dem Sommer 2013 realisiert. In diesen Notwohnungen werden Mädchen und junge Frauen zwischen 16 und 24 Jahren aus ganz Österreich aufgenommen, sofern sie von Zwangsheirat betroffen sind. Sie befinden sich derzeit, glaube ich, nur in Wien. Sie werden dort anonym untergebracht, die Adresse wird keinem Dritten mitgeteilt, und sie werden intensiv betreut, beraten und begleitet. Diese Einrichtung wird vom Frauenministerium in Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres finanziert und vom Verein Orient Express betreut, der auch die Aufnahme vornimmt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen – einige von Ihnen wissen das ja –, dass ich als langjährige Vorsitzende des Vereins VIELE in Salzburg, eines Vereins, der sich mit der Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund beschäftigt, durchaus weiß, um welche Problemstellungen es sich da im Einzelnen handeln kann. Wir führen in diesem Verein auch eine Familien­beratungsstelle, in der Zwangsheirat durchaus ein Thema ist, und wir wissen, dass die Dunkelziffer hoch ist. Wir versuchen dort, wenn wir rechtzeitig von so einer Geschichte erfahren, mit den Familien Kontakt aufzunehmen. Im einen oder anderen Fall ist es uns auch gelungen, so eine geplante Heirat zu verhindern, und zwar im Konsens mit der Familie, und das sollte eigentlich das Ziel sein.

Nicht immer gelingt es natürlich, und ich bin davon überzeugt, dass gerade in diesem Bereich noch einiges getan werden kann, ja getan werden muss, was Aufklärung betrifft, aber auch Hilfestellung für die Betroffenen. Darauf sollten wir uns in Zukunft noch vermehrt konzentrieren. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.07

18.07.10

Präsident Josef Saller: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Antrag keine Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Nichtannahme des gegenständlichen Antrages ist somit angenommen.

18.08.3511. Punkt

Petition betreffend „Fairer Umgang mit Vereinen bei der Besteuerung von Vereinsfesten“ (32/PET-BR/2015 sowie 9534/BR d.B.)

 


Präsident Josef Saller: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Köck. – Bitte um den Bericht.

 


18.08.48

Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolle­gen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen über die Petition betreffend „Fairer Umgang mit Vereinen bei der Besteuerung von Vereinsfesten“.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2016 den Antrag, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsident Josef Saller: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


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