und es gibt die Kompetenzstelle „Maßnahmenvollzug“ in der neu errichteten Generaldirektion für den Strafvollzug im Justizministerium. Das ist seit 1. Juli so, und das ist wichtig, weil wir damit in der Lage sind, mit dieser Kompetenzstelle „Maßnahmenvollzug“ wirklich die nötigen Schritte für die umfassende Reform zu setzen.
Natürlich geht es hier nicht nur um eine Verbesserung der Situation insgesamt und generell. Es geht einfach darum, dass wir hier auch die Vorgaben, die letztlich auf internationalem Recht beruhen und die von der Volksanwaltschaft eingemahnt werden, entsprechend konsequent umsetzen. Das beginnt beim Abstandsgebot, also bei der Notwendigkeit der Trennung von Maßnahmeninsassen, von Patienten von anderen Strafhäftlingen, und geht bis hin zur bestmöglichen medizinischen Betreuung.
Wir haben im Rahmen unserer gesamten Standortreform und Standortoptimierung aller Justizanstalten ein Konzept ausgearbeitet, das vorsieht, dass es in Zukunft forensische Zentren geben wird, die sich speziell und ganz spezifisch mit der Betreuung von Maßnahmeninsassen beschäftigen.
Das werden im Wesentlichen medizinische Einrichtungen sein, von uns betrieben, weil sich das ursprüngliche Konzept, die Kompetenzträger des Gesundheitswesens, auch die Länder hier stärker einzubinden, letztlich als nicht wirklich zielführend erwiesen hat. Es ist, ich sage es ganz offen, zu schwierig, zu kompliziert, hier wirklich relativ rasch das zu erreichen, was wir erreichen müssen, also werden wir selbst diese forensischen Zentren betreiben. Sie sind auch an anderen Standorten nach dem Muster – nach dem Musterbeispiel, möchte ich fast sagen – von Linz-Asten geplant, konkret in Göllersdorf und Mittersteig.
Mit diesem Konzept der forensischen Zentren und der dort sichergestellten spezifischen Betreuung von Maßnahmeninsassen werden wir den wesentlichen Teil dieser Reform bewerkstelligen.
Wir brauchen für die Reform im Maßnahmenvollzug auch eine entsprechende rechtliche Grundlage, die sich im Detail als durchaus kompliziert darstellt. Es geht auch um viele grundrechtliche Fragen, die hier zu klären sind. Dieses Maßnahmenvollzugsgesetz ist in Ausarbeitung. Es wird, wie mir meine Fachabteilung sagt, wohl bis Sommer so weit sein, dass wir einen Entwurf haben, aber es ist eine wirklich komplizierte Angelegenheit, das ist nicht so einfach. In dieses Maßnahmenvollzugsgesetz werden wir alles hineinpacken, was notwendig ist, um die nötigen Verbesserungen in diesem so sensiblen und auch grundrechtsrelevanten Bereich, die wir dort einfach brauchen, wirklich umsetzen zu können.
Das ist eine große Reform, aber ich bin wirklich überzeugt davon, mit Hilfe der Generaldirektion für den Strafvollzug und mit Hilfe meiner extrem tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden wir das tatsächlich schaffen.
Präsident Josef Saller: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Ebner.
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister, derzeit sind psychisch Kranke oft im Maßnahmenvollzug untergebracht und nicht in psychiatrischen Anstalten. Daher meine Frage: Wird die Reform diesbezüglich Änderungen bringen?
Präsident Josef Saller: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Bundesrätin, auf diese Frage antworte ich besonders gerne.
Es ist so, dass wir natürlich Patienten haben, auch jetzt, die in psychiatrischen Kliniken untergebracht sind. Insgesamt wird es aber nicht möglich sein, auch in Zukunft nicht, alle Patienten dem Gesundheitswesen zu überantworten und sicherzustellen, dass sie
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