BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 54

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formität des Strafvollzugs sicherzustellen. Da braucht es halt manchmal auch solche Maßnahmen.

Mir ist schon klar, das ist für niemanden angenehm. Es ist auch für niemanden von uns angenehm, wenn er auf einem Flughafen genauer kontrolliert wird oder gar gefilzt wird. Ja, aber das ist im Interesse des gesamten Systems notwendig, um sicherzustellen, dass eben so weit wie nur irgendwie möglich verhindert wird, dass etwas Verbotenes und unter Umständen auch sehr Gefährliches passiert.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Was unternehmen Sie, Herr Minister, um im Strafvollzug die Radikalisierung und Extremisierung von Gefangenen zu ver­hindern?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Wir haben erst kürzlich auch darauf hinweisen dürfen, dass wir natürlich auch Experten im Boot haben, die uns dabei behilflich sind, diesbezüglich die nötigen Maßnahmen zu setzen. Auch da ist der wichtigste Partner die Justizwache.

Wir haben entsprechende Schulungen auf freiwilliger Basis. Wir haben eine ent­sprechende Unterstützung auch der Justizwache in diesen Bereichen. Und wir haben uns diese Sache nicht leicht gemacht. Wir haben durchaus lange gesucht. Wir haben uns auch international umgesehen und viel Kontakt gehabt. Ich selbst habe auch viel Kontakt mit Kollegen von Ländern gehabt, in denen es auch dieses Phänomen gibt. Und der Succus all unserer Vergleiche und Überlegungen war: Das Problem ist von der Genese, von der Ursache her ein sehr vielfältiges, und daher müssen auch die Maßnahmen vielfältig sein und auf mehreren Ebenen ansetzen. Niemand – niemand! – hat das Patentrezept für Deradikalisierung. Wer immer das behauptet, der arbeitet nicht seriös. Man muss sich wirklich mühsam weiterhanteln und nach den bestmög­lichen Strategien suchen, unter Einbindung von unabhängigen Experten, die da ganz besonders wichtig sind.

Noch ist es Gott sei Dank eine einigermaßen überschaubare Zahl von inhaftierten Dschi­hadisten, die wir haben, sodass wir die Möglichkeit haben, die Fälle einzeln genau zu analysieren. Und wenn man das tut, stellt man sehr bald fest: Es ist eine höchst unterschiedliche Struktur, die diesen Fällen zugrunde liegt. Und daher muss man auch multifaktoriell ansetzen, unterschiedliche Gegenstrategien entwickeln. Das tun wir wirklich mit Best Practice, mit bestmöglichen Experten, die wir da an der Hand haben, die wir uns natürlich, das möchte ich bei dieser Gelegenheit schon auch sagen, sehr sorgfältig ausgesucht haben und auch weiterhin sehr sorgfältig aussuchen. Nicht jeder, der von sich behauptet, dass er das Patentrezept hat, ist deshalb gleich ein Experte. Wir schauen da schon darauf, dass wir uns auf unsere Experten, die wir uns ausgesucht haben und denen wir vertrauen, stützen.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Junker.

 


Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Minister, meine Zusatzfrage bezieht sich wieder auf den 8. Feber 2016, auf die Razzien. Solche Razzien sind ja sehr aufwendig an Beamten und kosten natürlich viel Geld.

Daher meine Frage: Ist ein ergänzender Einsatz technischer Maßnahmen zur Verhin­derung der Benutzung von Mobiltelefonen innerhalb einer Justizanstalt angedacht? Die Mehrheit der Gegenstände, die gefunden wurden, waren ja Mobiltelefone. Ist da ein technischer Einsatz angedacht?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


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