BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 142

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17.09.158. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2016 betreffend ein Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) (999 d.B. und 1007 d.B. sowie 9537/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Ich darf dazu auch unsere Bildungsministerin, Frau Heinisch-Hosek, hier im Plenum herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter zu diesem Punkt ist Herr Bundesrat Pfister. Ich bitte um den Bericht.

 


17.09.46

Berichterstatter Rene Pfister: Werter Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2016 betreffend ein Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen, kurz NQR-Gesetz.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates zielt auf eine verbesserte Koordi­nation der segmentierten nationalen Qualifikationslandschaft ab. Unter gleichbleiben­der Zuständigkeit der einzelnen Ressorts wird mit dem NQR ein gemeinsames nationales Referenzsystem geschaffen, das Synergien und Durchlässigkeit erleichtern kann.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 8. März 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Samt. – Bitte.

 


17.10.45

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher vor den Fernsehgeräten und dem Live­stream! Da ich der Erstredner zu diesem Thema bin, darf ich es vielleicht kurz erklären: Was ist das NQR-Gesetz, der Nationale Qualifikationsrahmen? – Das kann an sich eine sehr sinnvolle Angelegenheit sein. Es geht darum, die schulische Bildung, die Universitätsausbildung beziehungsweise die berufliche Qualifikation im EU-Raum zu standardisieren und vergleichbar zu machen.

Dafür hat man eine Einteilung in acht Bewertungsklassen vorgenommen, also von eins bis acht. Da geht es um die Zuordnung des persönlichen Wissens, der Kenntnisse, die man in seiner Ausbildung – in der schulischen, aber auch in der beruflichen Aus­bil­dung – erworben hat. Das ist also, wie ich schon gesagt habe, im Grund genommen eine sehr sinnvolle Sache, allerdings derzeit ohne faktische Auswirkung. Es geht um keine Zugangsberechtigung zu einem Studium oder Ähnliches; es ist vor allem, so kann man es sehen, eine Imageaufwertung der einzelnen Berufsstände beziehungs­weise auch eine Feststellung des persönlichen Bildungsstands.

Übrigens gibt es dieses Projekt auch auf EU-Ebene, dort heißt es dann EQR, dort ist es allerdings, und das haben wir auch im Ausschuss gehört, immer noch mehr oder weniger in der Entwicklungsphase. Das heißt, es ist zurzeit nicht absehbar, wann dieser Nationale Qualifikationsrahmen auf europäischer Ebene in einen Europäischen Qualifikationsrahmen einfließen wird.

 


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