BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 144

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17.16.49

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Herr Kollege, ich wundere mich nur, warum wieder die HTL-Frage angesprochen wird. Ich war auch im Ausschuss, und eigentlich ist dort gesagt worden, dass man sich das noch ganz genau anschauen wird, wo die eingereiht werden. Also ich weiß nicht, vielleicht bin ich woanders gesessen – aber okay.

Ich möchte auch auf den NQR eingehen und Folgendes sagen: In den bereits sieben Jahre andauernden Bemühungen um eine umfassende Reform der Bildungsbereiche mit Blick auf die europäische Einordnung von österreichischen Bildungszugängen ist mit der Beschlussfassung des Nationalen Qualifikationsrahmens, Kurzbezeichnung NQR, ein wesentlicher Schritt gelungen. Damit werden Bildungsabschlüsse im schuli­schen, außerschulischen und tertiären Bereich durch Einordnung in ein Register euro­paweit vergleichbar.

Hierbei wird auch die berufliche Praxis in völlig neuer Form einbezogen. Analog zu den akademischen Abschlüssen werden berufsbezogene Abschlüsse bewertet. Somit hat dieses Gesetz für die österreichische Berufsbildung eine große Bedeutung, aber auch die vielfältigen Angebote der Erwachsenenbildung lassen sich nun besser einordnen und damit vergleichen.

Vom Pflichtschulabschluss bis zum Doktorat werden die erworbenen Qualifikationen in acht Stufen bewertet. Anlass war eine EU-Empfehlung zur Einrichtung des Euro­päischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen 2008/2009, was wir ja schon gehört haben, die die Schaffung eines nationalen Registers für österreichische Bil­dungs­abschlüsse anregt. Wie in vielen anderen europäischen Staaten wird es auch in Österreich acht Niveaus geben, die in die Bereiche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kom­petenzen gegliedert sind.

Sie dienen als gemeinsame europäische Basis für die Zuordnung. Dadurch wird das Bildungswesen übernational transparent, und man fördert somit die Prinzipien und Methoden der gegenseitigen Anerkennung. Die Zuordnung der Qualifikation zu einem Qualifikationsniveau erfolgt durch eine Koordinierungsstelle, erforderlichenfalls auch unter Einholung von Expertisen sachverständiger Personen sowie einer Stellungnahme eines einzurichtenden Beirats.

Ein Nebeneffekt ist die damit verbundene Weiterentwicklung der Lernergebnisorien­tierung, das sind Wissen und Fertigkeiten, Fähigkeiten – Englisch: Skills – und soziale Kompetenz. Ort, Dauer und Art der Ausbildung rücken in den Hintergrund. Wichtig ist das Ergebnis des Lernprozesses und damit der Nutzen für die betreffenden Bildungs­werberInnen. Es handelt sich also bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine sinn­volle Neuregelung im Interesse jener Maßnahmen, die die anstehende große Bildungs­reform wirkungsvoll unterstützen sollen.

Um die Worte der Frau Bundesministerin zu unterstreichen: Es ist mit der Beschluss­fas­sung des NQR ein Meilenstein gelungen. Meine Fraktion wird daher dem vorliegen­den Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

17.20


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Stögmüller zu Wort. – Bitte.

 


17.21.07

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Aufregung


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