zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz 1979, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (1185 d.B. und 1220 d.B. sowie 9618/BR d.B.)
Präsident Mario Lindner: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz 1979, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mario Lindner: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste gelangt Frau Bundesrätin Anderl zu Wort. – Bitte.
18.16
Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Bundesrätinnen! Werte Bundesräte! Vor allem sehr geehrte Damen und Herren, die noch vor den Bildschirmen sitzen! Ich beziehe mich in meiner Rede auf die Novelle des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, eines Gesetzes, das sehr oder ausschließlich branchenspezifisch gestaltet ist.
Das ist eine jener Branchen, wo Menschen beschäftigt sind, die nicht um 7 oder 8 Uhr in die Arbeit gehen und dort dann ein Dach über dem Kopf haben, das sie vor Hitze und Nässe schützt. Wir sprechen von Arbeitsverhältnissen, die sehr stark von der Witterung abhängig sind, wo es nicht egal ist, ob die Sonne mit 40 Grad scheint oder ob ein Gewitterblitz dem anderen Platz macht oder ob ein Sturm kommt, der gerade alles wegweht, was nicht niet- und nagelfest ist.
Ich persönlich habe mich schon vor drei Jahren, nämlich im Jahr 2013, sehr gefreut, als es genau für diese Beschäftigungsgruppe gelungen ist, den Begriff Schlechtwetter zu erweitern. Was meine ich damit? – Er wurde solcherart erweitert, dass es auch unter Schlechtwetter fällt, wenn es mehr als drei Stunden 35 Grad hat und es nicht möglich ist, den BauarbeiterInnen eine Chance zu geben, dass sie sich irgendwo im Kühlen aufhalten können.
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