BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 15

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13.10.401. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BPräsWG geändert wird (1814/A und 1257 d.B. sowie 9641/BR d.B. und 9642/BR d.B.)

 


Präsident Mario Lindner: Wir gelangen nun zum ersten und einzigen Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kern. Ich bitte um den Bericht.

 


13.11.18

Berichterstatterin Sandra Kern: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Ver­fassung und Föderalismus des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesprä­siden­tenwahlgesetz 1971 – BPräsWG geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb gleich zur Antrag­stellung kommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. September 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mario Lindner: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth zu Wort. – Bitte.

 


13.12.14

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es hätte ja bis jetzt niemand von uns geglaubt, dass eine Wahl in Österreich von einer derartigen Serie von Pannen und Pleiten begleitet sein kann, aber irgendwann ist immer das erste Mal.

Die Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof hat gezeigt, wie sorglos und wie eigenmächtig Bezirkswahlbehörden und auch Wahlleiter mit der Stim­men­auszählung umgehen. Daher hat der Verfassungsgerichtshof zu Recht erkannt, dass eine Manipulation zumindest möglich gewesen wäre, und hat die Wahl aufge­hoben. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Das ist auch immer ganz typisch: Man redet sich auf den kleinen Beisitzer aus, und in Wirklichkeit liegt die Verantwortung woanders. (Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) – Ich kann Ihnen aus meinen Anfängen als Wahlbeisitzer sagen, dass das Erste, was mir die Wahlleiter – es waren immer rote oder schwarze – erklärt haben, war, in der Früh gleich das Protokoll zu unterschreiben. (Ruf bei der SPÖ: Da waren die Blauen gar nicht dabei, da waren sie im Wirtshaus! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) So, Herr Kollege, schaut das aus: Rote und schwarze Wahlleiter haben damals schon gefordert, gleich einmal das Protokoll zu unterschreiben, bevor der Wahlvorgang und der Wahlauszählungsvorgang erledigt waren. Das habe ich natürlich nie gemacht. (Rufe und Gegenrufe zwischen Bundesräten von ÖVP und FPÖ.)

Wir haben auch – für Wien kann ich das sagen – unseren Wahlbeisitzern immer ge­sagt, dass ein Protokoll erst unterschrieben wird, wenn die Wahl und der Auszählungs­vorgang beendet sind und alles in Ordnung ist. (Zwischenrufe der Bundesräte Köck, Jenewein und Mayer.)

 


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