BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 26

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beschränkt werden soll. Einer Möglichkeit zum Missbrauch darf keinesfalls Tür und Tor geöffnet werden.

Noch ein paar Worte zum Verfassungsgerichtshof: Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass vor diesem Erkenntnis, dass es eben zu einer Neuaustragung der Bundes­präsidentenstichwahl kommt, von vielen gesagt wurde: Ein solches Erkenntnis, ein solches Urteil ist unumstößlich, das wird akzeptiert, das wird anerkannt!

Es kann doch nicht sein, dass jetzt, da wir das Erkenntnis des Verfassungsgerichts­hofes haben, genau diese Personen mit einer komplett anderen Meinung auf dem Parkett auftauchen und sagen: Ja eigentlich hat der Gerichtshof einen Fehler gemacht, das passt nicht, die Urteilsbegründung ist falsch! Das finde ich irgendwie schon sehr schäbig, und ich muss auch sagen, dass das Ansehen des Gerichtshofes angekratzt wurde. (Bundesrat Gödl: Mayer …!) – Ja, zum Beispiel ist er auch im ORF aufgetreten. (Bundesrat Gödl: Jeder hat freie Meinungsäußerung!) – Selbstverständlich hat jeder ein Recht auf freie Meinungsäußerung, nur ist es halt komisch, dass man innerhalb weniger Tage eine 180-Grad-Wendung macht, wenn einem offensichtlich das Urteil nicht passt. (Zwischenruf des Bundesrates Gödl.)

Abschließend (neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Gödl): Ich hoffe selbst­verständlich, Herr Kollege, dass beim kommenden Wahlgang alles funktioniert und dass wir die Wahlen im Sinne der Gesetze und der Demokratie ordnungsgemäß abhal­ten werden.

Wir lehnen diese Gesetzesänderung, wie zuvor erklärt, ab und hoffen auf große Zustimmung für unseren Antrag, der einen guten Ansatz darstellt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.58


Präsident Mario Lindner: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte.

 


13.59.10

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Wahlverschiebung bereitet niemandem Freude. Ich denke, es gibt in ganz Österreich keinen Einzigen, der darüber glücklich ist, dass diese Wahl verschoben werden musste, und ganz sicherlich nicht – das möchte ich hier eindeutig betonen – die beiden Kandidaten, die jetzt zur Wahl stehen. Ich denke, dieser Marathon, der hier zu absolvieren und zu leisten ist, fordert wirklich sehr, sehr viel. Ich bin davon überzeugt, dass sowohl die Kandidaten als auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen langen Atem brauchen.

Ich möchte das Ganze mit ein paar Fakten untermauern: Am 24. April hatten wir Bundespräsidentenwahl in Österreich. Es war am 24. April und auch davor kein Geheimnis, dass es mit 99,9-prozentiger Sicherheit zu einer Stichwahl kommen würde – man konnte das bei den Kandidaten mathematisch herunterrechnen –, das hat eigentlich jeder von uns gewusst. Es war bei der Stichwahl am 22. Mai schon von vornherein, Wochen und Monate davor, die Rede, es würde ein Kopf-an-Kopf-Rennen werden. Am 22. Mai selbst hat ein Kandidat, nämlich Herr Hofer, gesagt: Mit den Wahlkarten ist es immer ein bisserl eigenartig! – Ich habe das extra herausgeschrie­ben.

Als dann das Ergebnis feststand, die Wahlkarten dazugezählt wurden und Herr Alexan­der Van der Bellen die Wahl gewonnen hatte, war es fast schon klar, dass die Wahl beeinsprucht wird. (Bundesrätin Mühlwerth: Was ist denn das für eine Verschwö­rungstheorie?) Ein Einspruch am 7. Juni – es war fast der letzte Tag, nicht ganz, aber fast, an dem dies möglich war – hat das große Warum bei vielen Leuten aufflackern


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