BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 32

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10.42.141. Punkt

39. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2015) (III-588-BR/2016 d.B. sowie 9645/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelan­gen zu deren 1. Punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Lindner. Ich bitte um die Berichterstattung und begrüße gleichzeitig die drei Volksanwälte, Frau Dr. Brinek, Herrn Dr. Kräuter und Herrn Dr. Fichtenbauer.

 


10.42.43

Berichterstatter Mag. Michael Lindner: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen über den 39. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jän­ner bis 31. Dezember 2015).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Oktober 2016 den Antrag, den 39. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2015) zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte.

 


10.43.15

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 39. Bericht der Volks­an­waltschaft ist ebenfalls wieder umfangreich, so wie wir es von den VA-Berichten aus den letzten Jahren kennen. Es ist für uns eine Replik auf die Gesetze, die wir be­schließen, darauf, ob diese Gesetze eingehalten werden. Manchmal beziehungs­weise immer öfter kommt die Volksanwaltschaft darauf, dass wir Gesetze beschließen, die dann teilweise durch Verordnungen oder andere Mittel umgangen werden, und die Volksanwaltschaft weist dann auch immer darauf hin, dass die Gesetze, die die Abgeordneten zum Nationalrat und wir im Bundesrat beschlossen haben, dann draußen auch zu vollziehen sind.

Viele Themen, mit denen sich die Volksanwälte befassten, betreffen die Bauordnung. Ein weiteres Thema, das die Volksanwälte behandelten, ist das der Menschenrechte. Im vergangenen Jahr war es natürlich das Thema Flüchtlinge, die in großer Zahl durch Österreich gezogen sind, und da besonders das Thema der unbegleiteten Minder­jährigen, wobei die große Anzahl sehr stark aufgefallen ist und Missstände aufgedeckt worden sind, und zwar vor allem in den Durchgangslagern, was deren Zustand betrifft.

Chronisch kranke Kinder sind auch ein Thema gewesen, das die Volksanwälte im letzten Jahr aufgegriffen haben. Und ich kann nur eines sagen: Wir im Ausschuss für Familien-, Kinder- und Jugendrechte sind gerne bereit – da wird mir die Ausschuss­vorsitzende, Kollegin Posch-Gruska, sicher zustimmen –, uns einmal mit Ihnen von der Volksanwaltschaft zusammensetzen, entweder im Rahmen des Familien- und Jugend­ausschusses des Bundesrates oder bei einer Enquete, um die Probleme, die im Kinder- und Jugendbereich auftreten, mit Ihnen entsprechend zu erörtern.

Weitere Punkte in diesem Bericht betreffen die verschiedenen Gesetzeslagen in den Gemeinden, die vielen verschiedenen Zuständigkeiten der gesetzlichen Körperschaf­ten. Besonders aufgefallen ist im Bericht, dass sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit


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