BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 63

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fend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteue­rung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversi­cherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Ärztege­setz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundes­gesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungs­umsetzungsgesetz 2017 – VUG 2017)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur An­tragsstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Des Weiteren erstatte ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 ge­ändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragsstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


11.52.21

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ge­sundheitsminister! Es freut mich besonders, Sie heute hier persönlich begrüßen zu dürfen. Ich darf Ihnen für Ihre persönliche Gesundheit das Beste wünschen. (Allgemei­ner Beifall. – Bundesministerin Oberhauser: Danke schön!)

Meine Damen und Herren! Wir von der freiheitlichen Fraktion werden den vorliegenden Gesetzentwürfen nicht zustimmen. Ich werde mich in meinem Redebeitrag nun auf zwei wesentliche Kritikpunkte, die wir in Zusammenhang damit anzubringen haben, konzen­trieren.

Es ist die Verknüpfung der Gesundheitskosten mit dem BIP-Wachstum für uns Freiheit­liche nicht nachvollziehbar, denn die Gesundheitskosten orientieren sich an anderen Faktoren, beispielsweise an der demografischen Entwicklung, aber auch an der Wis­senschaft, an der Medizintechnik – wenn man nur bedenkt, dass eine Strahlentherapie­station heutzutage so viel kostet wie vor einigen Jahren noch ein ganzes Kranken­haus – und vor allem an den Notwendigkeiten der Bevölkerung und an den Bedürfnis­sen der Patienten – aber nicht am Wirtschaftswachstum! Aus diesen Gründen ist das für uns nicht nachvollziehbar.

Ein weiterer, ganz wesentlicher Kritikpunkt von uns Freiheitlichen betrifft die Primärver­sorgungszentren, die ja aufs Erste ganz gut klingen, wenn man sich anhört, welche Vor­teile sie bieten sollen: eine bessere interdisziplinäre Betreuung der Patienten, längere und benutzerfreundlichere Öffnungszeiten, attraktivere Arbeitszeiten für die dort be­schäftigten Ärzte. (Bundesrat Mayer: Das ist die Zukunft!) Wir von der FPÖ machen uns aber Sorgen um den niedergelassenen Bereich, dass diesem dadurch Nachteile er-


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