fend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 – VUG 2017)
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragsstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Des Weiteren erstatte ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragsstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.52
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Gesundheitsminister! Es freut mich besonders, Sie heute hier persönlich begrüßen zu dürfen. Ich darf Ihnen für Ihre persönliche Gesundheit das Beste wünschen. (Allgemeiner Beifall. – Bundesministerin Oberhauser: Danke schön!)
Meine Damen und Herren! Wir von der freiheitlichen Fraktion werden den vorliegenden Gesetzentwürfen nicht zustimmen. Ich werde mich in meinem Redebeitrag nun auf zwei wesentliche Kritikpunkte, die wir in Zusammenhang damit anzubringen haben, konzentrieren.
Es ist die Verknüpfung der Gesundheitskosten mit dem BIP-Wachstum für uns Freiheitliche nicht nachvollziehbar, denn die Gesundheitskosten orientieren sich an anderen Faktoren, beispielsweise an der demografischen Entwicklung, aber auch an der Wissenschaft, an der Medizintechnik – wenn man nur bedenkt, dass eine Strahlentherapiestation heutzutage so viel kostet wie vor einigen Jahren noch ein ganzes Krankenhaus – und vor allem an den Notwendigkeiten der Bevölkerung und an den Bedürfnissen der Patienten – aber nicht am Wirtschaftswachstum! Aus diesen Gründen ist das für uns nicht nachvollziehbar.
Ein weiterer, ganz wesentlicher Kritikpunkt von uns Freiheitlichen betrifft die Primärversorgungszentren, die ja aufs Erste ganz gut klingen, wenn man sich anhört, welche Vorteile sie bieten sollen: eine bessere interdisziplinäre Betreuung der Patienten, längere und benutzerfreundlichere Öffnungszeiten, attraktivere Arbeitszeiten für die dort beschäftigten Ärzte. (Bundesrat Mayer: Das ist die Zukunft!) Wir von der FPÖ machen uns aber Sorgen um den niedergelassenen Bereich, dass diesem dadurch Nachteile er-
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