BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 129

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb sogleich zur Antrag­stellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrates stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schödinger. – Bitte.

 


16.12.50

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Salzburger Vorstadt Nr. 15, Brau­nau am Inn: Diese Adresse war mir – bis wir diesen Punkt behandelt haben – eigent­lich nicht geläufig und bekannt. Mittlerweile ist klar, worum es dabei geht.

Ich will mich jetzt nicht allzu sehr über die Vergangenheit verbreiten, nur so viel dazu: Unsere Innenminister haben mit ihren Teams 15 Jahre mit der Besitzerin darüber ver­handelt, dieses Haus gewissen Zwecken zuzuführen, was eigentlich bis dato nicht er­reicht werden konnte. Deswegen war nicht anders vorzugehen, als eine gesetzmäßige Enteignung durchzuführen und diesem Haus – und so, wie es aussieht, läuft es auch in die richtige Richtung – einen Zweck zu geben, der unserer Gesellschaft wichtig ist: ei­nen sozialen Zweck. Wir haben keinerlei Ambitionen in Richtung irgendwelcher Mahn­male und dergleichen, denn Mahnmale, die uns an diese schreckliche Zeit erinnern, haben wir genug. Wir haben das große Mahnmal Mauthausen und noch viele kleine Gedenkstätten, die wir pflegen sollten, was wir auch tun. (Bundesrat Lindinger: Das hat’s ja nicht gegeben, haben ein paar gesagt! Heiterkeit des Redners.) Darüber brau­chen wir nicht zu diskutieren. Ich glaube, dass wir hier in diesem Plenum doch einer Meinung sind, wie diese Zeit abgelaufen ist und was wir von dieser Zeit zu halten ha­ben.

Für mich – und, ich glaube, auch für die Kolleginnen und Kollegen hier – ist es ein ganz wichtiger Punkt, dem nicht allzu viel Bedeutung beizumessen, weil wir der Meinung sind, dass diese schreckliche Zeit nie wiederkehren darf und dass diese schreckliche Zeit auch in unserem Erinnerungsvermögen nicht ausgelöscht werden darf. (Beifall des Bundesrates Koller.)

Deswegen war es auch die beste Entscheidung des Innenministeriums, dieses Haus zu enteignen und sozialen Zwecken zuzuführen. Es ist daher auch für uns eine klare Sache: Wir werden dem Antrag zustimmen, und das mit vollster Überzeugung. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.15


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Lind­ner. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.15.10

Bundesrat Mag. Michael Lindner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Enteignung einer priva­ten Liegenschaft ist natürlich immer eine sehr heikle Sache, das öffentliche Interesse da­ran muss natürlich gut und weitreichend begründet sein.

Wir haben mit dem Staatsvertrag 1955 eine große Verpflichtung übernommen, nämlich alle nationalsozialistischen Spuren aus dem politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu beseitigen und ein Wiederaufleben des Nazismus zu bekämpfen. Das ist, wenn wir ehrlich sind, eine fortwährende Aufgabe, die auch mehr als 70 Jahre nach En-


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