BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 115

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Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Hackl zu Wort. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


15.54.54

Bundesrätin Marianne Hackl (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich habe mir den EU-Vorhabensbericht für das Jahr 2017 von Ihnen, Herr Minister, gut angeschaut, und er umfasst ein sehr breites Spektrum europäischer Initiativen und Themen. Besonders wichtig und richtig finde ich die Be­kämpfung von Diskriminierung und den verpflichtenden Frauenanteil in Aufsichtsräten. Weiters stehen Änderungsvorschläge für die europäischen Agenturen für Verbesse­rungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen, für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und für das Zentrum für die Förderung der Berufsbildung auf dem Programm. Das Ziel der Antidiskriminierungsrichtlinie ist die Bekämpfung von Diskrimi­nierungen aufgrund der Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Weiters ist Sozialschutz bei der Bildung sowie beim Zugang zu und der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Erfasst sind sowohl direkte als auch indirekte Diskriminierung, Belästigung, Anweisung zur Diskriminierung beziehungsweise Ablehnung von ange­messenen Vorkehrungen im Zusammenhang mit Behinderungen.

Für Personen mit Behinderungen muss der Gleichbehandlungsgrundsatz durch be­son­dere Maßnahmen verwirklicht werden, die jedoch keine unverhältnismäßigen Belastungen darstellen dürfen. Außerdem ist eine mit der Förderung der Gleichbe­handlung befasste Stelle vorzusehen, was ich als besonders gute Idee empfinde. Anpassungen im nationalen Gleichbehandlungsgesetz wären demnach vor allem im Bereich Alter, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung vorzuneh­men, so der Bericht.

Der maltesische Ratsvorsitz wird die Verhandlungen mit dem Schwerpunkt sexuelle Orientierung weiterführen, ebenso werden die Beratungen zu einem verpflichtenden Frauenanteil in Aufsichtsräten, börsennotierten Gesellschaften fortgesetzt.

Als Frau und Unternehmerin liegt mir der Richtlinienvorschlag für einen verpflichtenden Frauenanteil in Aufsichtsräten ganz besonders am Herzen. Dieser findet auf kleine und mittlere Unternehmen keine Anwendung. Börsennotierte Unternehmen, in denen das unterrepräsentierte Geschlecht weniger als 40 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder stellt, sind verpflichtet, neue Mitglieder auf der Grundlage eines Vergleichs der Qua­lifikation der Kandidaten nach vorab festgelegten, klaren, neutral formulierten und eindeutigen Kriterien auszuwählen, sodass spätestens zum 31. Dezember 2020 der entsprechende Anteil erreicht ist. Für börsennotierte öffentliche Unternehmen gilt eine kürzere Frist. Im Fall von Kandidaten männlichen und weiblichen Geschlechts mit gleicher Qualifikation wäre dem Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts der Vorrang einzuräumen. Ausnahmen sind möglich, wenn eine objektive Beurteilung, bei der alle die einzelnen Kandidaten betreffenden Kriterien berücksichtigt werden, erge­ben hat, dass aufgrund spezifischer Kriterien zugunsten von Kandidaten des anderen Geschlechts entschieden werden soll. Das entspricht der Rechtsprechung des Euro­päischen Gerichtshofes.

Qualifikationskriterien sind offenzulegen. Das Unternehmen muss nachweisen, dass es nicht gegen die Vorrangregeln und Qualifikationsüberprüfung verstoßen hat. Es ist wesentlich, ein objektives, transparentes Auswahlverfahren festzulegen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Mir als Unternehmerin ist die Sicherheit des Gesundheitsschutzes nicht nur für meine eigenen Mitarbeiter, sondern auch im Ge­samten besonders wichtig. Der Vorschlag dient der Änderung der Gründungsver­ord-


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