14.08
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Werte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Mit diesem vorliegenden Gesetz soll also das Apothekerkammergesetz 2001 geändert werden. Es werden einige zeitgemäße Anpassungen vorgenommen, die der modernen Zeit entsprechen, und es gibt auch redaktionelle Klarstellungen. Einige Regelungen werden vereinfacht und inhaltlich präzisiert, um schlussendlich auch die Vollziehung zu vereinfachen. Meine Vorrednerin hat das zum Teil bereits ausgeführt.
Es wurden auch Anregungen des Rechnungshofes berücksichtigt, und zwar dahin gehend, dass sich auch die Apothekerkammer – wie übrigens alle anderen Kammern – eine Haushaltsordnung geben muss, dass Kundmachungen im Rahmen des Wahlverfahrens auf der Homepage der Kammer getätigt werden müssen oder dass Anfechtungen von Wahlen der Apothekerkammer direkt beim Verfassungsgerichtshof eingereicht werden können. All diese Dinge entsprechen einem modernen Gesetz, darum stimmt meine Fraktion diesem Gesetz natürlich gerne zu.
Der zweite Teil, in dem es um die Änderung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz geht, ist eine wesentliche Veränderung. Es hat auch hierzu einige Monate lang Verhandlungen gegeben. Diese waren, wie man gehört hat, recht intensiv und auch recht kontroversiell, aber es geht um ein Thema, das speziell für die PatientInnen von äußerster Wichtigkeit ist, nämlich um den Zugang zu modernen und sicheren Arzneimitteln, darum, dass PatientInnen bei Bedarf auf hochwertige Medikamente zurückgreifen können, und zwar – das ist ein wichtiger Punkt – zu vernünftigen Preisen.
Das ist aus meiner Sicht schlussendlich auch eine Frage der Chancengerechtigkeit in unserem Gesundheitssystem. Nur als Beispiel, um die Tragweite zu veranschaulichen: In Österreich geben die Krankenkassen, am Beispiel des Jahres 2016, rund 3,5 Milliarden € für Medikamente aus. Es geht dabei also um finanzielle Summen, die schon enorm sind, und umso bedeutender ist da natürlich die Preisgestaltung bei Medikamenten.
In Österreich regelt der Erstattungskodex, welcher Preis von den Krankenkassen für ein Medikament zu bezahlen ist. Es gibt einige Pharmaunternehmen – man kann sie durchaus als Pharmariesen bezeichnen –, die sich weigern, dass ihre hochpreisigen Medikamente in diesen Kodex aufgenommen werden. Und warum? – Natürlich damit sie weiterhin die Hoheit über die Preisdefinition behalten können.
Ich denke aber, im Interesse aller PatientInnen müssen wir einfach an der bisherigen Preispolitik festhalten. Es muss um eine transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung gehen, die auch mit der Finanzierbarkeit und der Rechtssicherheit unseres Gesundheitssystems zu tun hat. Im Gesundheitsministerium wurde eine Preiskommission eingerichtet, die regelmäßig überprüfen soll, wie der EU-Durchschnittspreis für ein und dasselbe Medikament ausgestaltet ist. Dieser Preisdurchschnitt soll dann quasi bindend für den Hauptverband sein. Das passt natürlich der Pharmaindustrie nicht so ganz, das ist logisch, aber ich denke, nur so kann diese Preisgestaltung reguliert werden. Das ist uns sehr wichtig.
Ich denke, wir übernehmen mit diesem Beschluss eine Verantwortung, nämlich dafür, dass die Sicherstellung und auch die Verlässlichkeit unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleistet bleiben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
14.12
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köll. Ich erteile dieses.
14.13
Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Von meinen beiden Vorrednerinnen, Frau Ecker und Kollegin Pruner, wurde bereits einiges zu diesem Thema gesagt.
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