BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 26

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Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bun­desrat Pum zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Minister! Wir haben es gerade gehört, hier geht es eigentlich um das Schließen einer Datenlücke, was als dringend notwendig angesehen wird. Das ist ein Verfahren, das im Laufen ist, aber meine Frage geht jetzt dahin: Inwieweit würde sich ein Schließen dieser Lücke auch auf die Wahrheitsfindung in Verfahren auswirken? Wie schaut das in Bezug auf die Straf­taten tatsächlich aus?

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat, das ist über­haupt keine Frage, und jeder Praktiker wird Ihnen das bestätigen, dass die Überwa­chung der Telekommunikation eine ganz wichtige Waffe im Bereich der Verbrechens­bekämpfung ist. Daher können Sie mit Sicherheit davon ausgehen, dass diese Über­wachungsmöglichkeit auch größere Erfolge bei der Verbrechensbekämpfung bringen würde – mit Sicherheit, das ist überhaupt nicht zu bestreiten. Die Sicherheitsbehörden erwarten sich davon sehr viel und ich auch. Ich glaube, wir brauchen das, ich glaube, es macht Sinn.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bun­desrätin Posch-Gruska zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Minister! Sie sind ja bekannt für Ihre umfassenden Antworten, daher darf ich mich recht herzlich be­danken, dass Sie mir geantwortet haben, bevor ich gefragt habe. Meine Zusatzfrage hat sich erübrigt.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bun­desrat Herbert zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Natürlich bin ich völlig bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass man auf die neuen kriminellen Heraus­forderungen in der Internetkriminalität reagieren muss und dass man auch die entspre­chenden Mittel dafür zur Verfügung haben muss, allerdings hat mich jetzt Ihre Erklä­rung doch etwas hellhörig gemacht, denn: Sie haben zwar gesagt, es gibt keinen Bun­destrojaner, sondern es geht da nur um eine Decodierung der Endverschlüsselung.

Nun wissen wir, dass diese Decodierung der Endverschlüsselung technisch genau dem nahekommt, was eigentlich unter dem Titel Bundestrojaner immer diskutiert wird, näm­lich dem Einsetzen einer Hardware beim Endverbraucher direkt vor Ort, ohne dass die­ser etwas davon weiß.

Das geht nicht online, über Internet, durch Einspielung von Programmen. Das heißt, man muss in das Objekt hinein, muss dort eine Software installieren, auf das Endgerät ab­zielen und von dort quasi dann die Daten über dritte Wege absaugen.

Jetzt frage ich mich, wo dann da der technische Unterschied zu dem diskutierten Bun­destrojaner ist, wenn das, Ihren Aussagen entsprechend und natürlich auch richtiger­weise, nur die Dekodierung der Endverschlüsselung ist. Vielleicht könnten Sie mir das noch einmal kurz erklären!

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat, ich habe ja den Begriff Bundestrojaner nicht in die Diskussion eingeführt. Ich – und da gibt es na­türlich Unschärfen, weil es keine genaue Definition gibt – habe darunter immer eine Online­überwachung in jede Richtung verstanden. So wurde es auch immer wieder, jedenfalls mir gegenüber, kommuniziert.

 


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