Ich glaube, man sollte sich jetzt aber nicht mit Begriffen und ihren Definitionen herumschlagen, vor allem weil es keine verbindlichen Definitionen geben kann. Wenn Sie so wollen, wenn Sie weiter zur Verwirrung in der veröffentlichten Meinung beitragen wollen, dann nennen Sie ruhig diese Dekodierung der Verschlüsselung bei Kommunikationsvorgängen Bundestrojaner. Dann werde ich wieder sagen, das ist es meines Erachtens nicht. Aber wenn Sie es so nennen wollen, wenn irgendjemand wieder Geister an die Wand malen will, weil er genau weiß, mit diesem Begriff ist in der Einschätzung der Bevölkerung etwas sehr Schlechtes verbunden, damit wird etwas Schlechtes konnotiert – na, soll sein.
Darum habe ich vorhin schon gesagt, ich bleibe bei Daten und Fakten. Und da kann ich nur sagen: Es geht um das Schließen einer Überwachungslücke. – Punkt. Aus. Basta. Nennen Sie ihn Bundestrojaner, was immer Sie wollen, das ist mir völlig gleichgültig. Reden Sie vom Bundestrojaner, reden Sie von Landestrojanern, Sie werden nirgendwo eine gesetzliche Definition des Begriffes Bundestrojaner finden. Aber Sie finden exakte Definitionen jenes Gesetzes, das wir jetzt in Abstimmung mit dem Koalitionspartner verwirklichen wollen. Da finden Sie ganz genau geregelt, um welche Art von Kommunikation und welche Art von Verschlüsselung es geht. Und darüber sollten wir reden! – Daher hat es gar keinen Sinn, diese ohnehin unscharfen und unterschiedlich verwendeten Begriffe auch weiter zu pflegen.
Ich habe einmal gesagt – ein Mal habe ich diesen Begriff verwendet –: Erstens, der Bundestrojaner, so wie ich ihn verstehe, kommt nicht. Und zweitens, es ist mir eigentlich nur unter einem Aspekt um den Bundestrojaner leid: Er wäre mit Sicherheit der fleißigste Beamte gewesen, den es jemals gegeben hat. – Aber das kommt eben nicht. Es wird den Bundestrojaner, so wie ich ihn verstanden habe, nicht geben, sondern es gibt ein Schließen der Überwachungslücke im Bereich der internetbasierten Telekommunikation. Das ist gut, das ist richtig, das ist notwendig. Wer dagegen ist, soll dagegen sein, wenn er das eben nicht haben will, dass die Sicherheitsbehörden mit rechtsstaatlicher Kontrolle, sehr strenger Kontrolle, diese Verschlüsselung aufheben können, um an diese Art der Kommunikation heranzukommen.
Da sind wir grundsätzlich anderer Meinung. Ich bleibe dabei: Wir brauchen das, wir wollen das und wir werden das bekommen – im Interesse einer effektiveren Verbrechensbekämpfung. Ist so! Ob Sie jetzt von einem Bundestrojaner reden oder nicht, ist mir völlig gleichgültig.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir kommen zur 5. Anfrage, 1910/M-BR/2017. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Forstner, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Herr Minister! Weg von der Überwachung, hin zum Personal:
„Welche Schritte wurden gesetzt, um die freien Planstellen im Bereich des Strafvollzuges beziehungsweise bei der Justizwache mit geeignetem Personal besetzen zu können?“
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat, auch die Beantwortung dieser vermeintlich einfachen Frage ist gar nicht so einfach. Warum? – Wir haben zusätzliche neue Planstellen bekommen, das war aufgrund der Probleme, die sich uns im Bereich des Strafvollzuges gestellt haben – das habe ich ja vorhin bereits erwähnt –, auch absolut notwendig. Die Zahl dieser neuen Planstellen ist erfreulicherweise insgesamt relativ hoch, aber wir haben derzeit noch immer Planstellen in nicht unerheblicher Zahl, die wir noch nicht besetzen konnten. Das macht die Dinge kompliziert.
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