BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 33

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Es gibt in Bezug auf jenes Beweismaterial, das durch eine solche Telefonüberwachung gewonnen werden kann, das aber nicht wirklich für das Verfahren relevant ist, eigent­lich den stärksten Schutz, den es nur geben kann: Es ist ein absolutes Verwertungsver­bot vorgesehen. Mit einem absoluten Verwertungsverbot besteht der wirklich bestmög­liche Schutz, den man nur haben kann, und das ist auch genau Teil dieses Pakets, das haben wir ja eingebaut.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bun­desrat Stögmüller zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Über Definitionen betreffend Tro­janer – auch wenn das ÖVP-Wording anscheinend Software und Hardware ist – kön­nen wir jetzt lange streiten, aber das ist jetzt auch nicht so wichtig. Vielmehr geht es mir um die Frage: Welche konkreten gesetzlichen Anpassungen machen diesen Ent­wurf, von dem Sie auch immer sprechen, eigentlich notwendig? Welche konkreten An­passungen sind hier notwendig? – Danke.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Es geht hier vor allem darum, dass es eine rechtsstaatlich erforderliche legistische Grundlage gibt für die Eingriffe, die man da braucht, um die Verschlüsselung beheben zu können. Darum geht es.

Ganz generell könnte man sich, wie ich gesagt habe, auf den Standpunkt stellen, dass das eine Form der Telekommunikation ist, die man ja grundsätzlich überwachen kann. Aber es ist auch aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit notwendig, dass man hier doch ei­ne spezifischere Rechtsgrundlage schafft. Darum geht es und nicht um mehr.

Das heißt, wenn Sie so wollen, kann man sagen, dass die zu schaffende Rechtsgrund­lage auch im Sinne einer Begrenzung eindeutig klarstellt, worum es bei der Beseiti­gung dieser Verschlüsselung gehen darf, nämlich nur um die Überwachung von Infor­mationsaustausch beziehungsweise Kommunikation und nicht um mehr. Dass wir das tun, ist auch gerade im Sinne der Sicherstellung der rechtsstaatlichen Begrenzungen not­wendig. Aber es gibt in unserem Entwurf keine Rechtsgrundlage, die es ermöglichen würde, über das hinauszugehen, was wir wertungsmäßig bisher immer schon hatten, näm­lich die Überwachung von Telekommunikation und von Informationsübermittlung auf tech­nischem Weg. Mehr ist das nicht.

Ich habe es ohnehin deutlich gesagt: Wir haben einen Entwurf gemacht, der zur Ab­stimmung seit Anfang März beim Koalitionspartner ist. Wir werden jetzt sehen, wie sich der Koalitionspartner positioniert. Es wird sicherlich auch im Detail noch technische Fra­gen zu klären geben. Das ist ein sehr schwieriger Bereich, das will ich gar nicht bestrei­ten. Aber ich glaube, Sie werden, wenn das herauskommt, sehen, dass es auch von der Rechtsgrundlage her meines Erachtens zu Unrecht Befürchtungen gibt, dass damit tie­fergehende, weiterreichende Grundrechtseingriffe möglich wären, als wir sie bisher schon hatten. Das stimmt nicht! Sie werden sehen, dass eine solche Befürchtung überzogen ist.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, 1908/M-BR/2017. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Herbert, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine Frage zielt auf die Wahrung der Gesundheit von Bediensteten im Jus­tizwachebereich, aber auch im generellen Strafvollzugsbereich ab.

Zum einen gab es in den vergangenen Monaten Pressemeldungen über erhöhte Anti­monbelastungen in den Schießkellern sowohl in Wien als auch in Graz, zum anderen sind Justizwachebeamte, aber auch andere Beamte oder Bedienstete des Strafvollzu­ges immer wieder mit Insassen konfrontiert, die mitunter sehr gefährliche und anste­ckende Krankheiten aufweisen – Tbc, Hepatitis, Aids und vieles mehr.

Meine Frage lautet daher:

 


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