Es gibt in Bezug auf jenes Beweismaterial, das durch eine solche Telefonüberwachung gewonnen werden kann, das aber nicht wirklich für das Verfahren relevant ist, eigentlich den stärksten Schutz, den es nur geben kann: Es ist ein absolutes Verwertungsverbot vorgesehen. Mit einem absoluten Verwertungsverbot besteht der wirklich bestmögliche Schutz, den man nur haben kann, und das ist auch genau Teil dieses Pakets, das haben wir ja eingebaut.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Stögmüller zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Über Definitionen betreffend Trojaner – auch wenn das ÖVP-Wording anscheinend Software und Hardware ist – können wir jetzt lange streiten, aber das ist jetzt auch nicht so wichtig. Vielmehr geht es mir um die Frage: Welche konkreten gesetzlichen Anpassungen machen diesen Entwurf, von dem Sie auch immer sprechen, eigentlich notwendig? Welche konkreten Anpassungen sind hier notwendig? – Danke.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Es geht hier vor allem darum, dass es eine rechtsstaatlich erforderliche legistische Grundlage gibt für die Eingriffe, die man da braucht, um die Verschlüsselung beheben zu können. Darum geht es.
Ganz generell könnte man sich, wie ich gesagt habe, auf den Standpunkt stellen, dass das eine Form der Telekommunikation ist, die man ja grundsätzlich überwachen kann. Aber es ist auch aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit notwendig, dass man hier doch eine spezifischere Rechtsgrundlage schafft. Darum geht es und nicht um mehr.
Das heißt, wenn Sie so wollen, kann man sagen, dass die zu schaffende Rechtsgrundlage auch im Sinne einer Begrenzung eindeutig klarstellt, worum es bei der Beseitigung dieser Verschlüsselung gehen darf, nämlich nur um die Überwachung von Informationsaustausch beziehungsweise Kommunikation und nicht um mehr. Dass wir das tun, ist auch gerade im Sinne der Sicherstellung der rechtsstaatlichen Begrenzungen notwendig. Aber es gibt in unserem Entwurf keine Rechtsgrundlage, die es ermöglichen würde, über das hinauszugehen, was wir wertungsmäßig bisher immer schon hatten, nämlich die Überwachung von Telekommunikation und von Informationsübermittlung auf technischem Weg. Mehr ist das nicht.
Ich habe es ohnehin deutlich gesagt: Wir haben einen Entwurf gemacht, der zur Abstimmung seit Anfang März beim Koalitionspartner ist. Wir werden jetzt sehen, wie sich der Koalitionspartner positioniert. Es wird sicherlich auch im Detail noch technische Fragen zu klären geben. Das ist ein sehr schwieriger Bereich, das will ich gar nicht bestreiten. Aber ich glaube, Sie werden, wenn das herauskommt, sehen, dass es auch von der Rechtsgrundlage her meines Erachtens zu Unrecht Befürchtungen gibt, dass damit tiefergehende, weiterreichende Grundrechtseingriffe möglich wären, als wir sie bisher schon hatten. Das stimmt nicht! Sie werden sehen, dass eine solche Befürchtung überzogen ist.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, 1908/M-BR/2017. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Herbert, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Frage zielt auf die Wahrung der Gesundheit von Bediensteten im Justizwachebereich, aber auch im generellen Strafvollzugsbereich ab.
Zum einen gab es in den vergangenen Monaten Pressemeldungen über erhöhte Antimonbelastungen in den Schießkellern sowohl in Wien als auch in Graz, zum anderen sind Justizwachebeamte, aber auch andere Beamte oder Bedienstete des Strafvollzuges immer wieder mit Insassen konfrontiert, die mitunter sehr gefährliche und ansteckende Krankheiten aufweisen – Tbc, Hepatitis, Aids und vieles mehr.
Meine Frage lautet daher:
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