Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Bei welchen Straftaten scheint Ihnen die Überwachung verschlüsselter Nachrichten bei der internetbasierten Kommunikation erforderlich?
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Genau das ist derzeit auch Gegenstand von Abstimmungsgesprächen zwischen den Regierungspartnern. Ich kann Ihnen sagen, dass es jedenfalls auf die schwere Kriminalität eingeschränkt ist – das ist ganz klar –, aber Details sind diesbezüglich noch offen, weil ich noch keine Rückmeldung vom Koalitionspartner habe. Ich möchte daher diese Details jetzt nicht zum Diskussionsgegenstand machen. Das wäre kontraproduktiv und das macht keinen Sinn.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Saller zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Bundesminister, wie sind nach Ihrer Information die Erfahrungen, die im Ausland mit der Trojaner-Software gemacht wurden?
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Ich weiß, dass es im Ausland solche Möglichkeiten gibt und diese auch genutzt werden. Konkret gibt es diese Möglichkeit in Deutschland, dort allerdings auf Ebene der Sicherheitsbehörden und nicht auf Ebene der Justiz. Die Justiz kann das dann auch verwenden, aber da kann man das Rechtssystem nicht ganz vergleichen. Mir ist auch wichtig, dass wir hier eine Abstimmung insbesondere mit den Nachbarstaaten haben, und das noch im Mai stattfindende traditionelle Treffen der deutschsprachigen Justizminister wird auch diesem Thema gewidmet sein.
In Deutschland gibt es diese Möglichkeit der Überwachung von internetbasierter Telekommunikation, wir haben sie noch nicht, und wir werden selbstverständlich gerade auch beim nächsten Justizministertreffen noch einmal abgleichen: Wer hat welche Möglichkeiten?, Wo sind welche legistischen Aktivitäten geplant?, weil Sie sicher sein können: Mit dem, was wir hier planen, mit dem, was wir hier wollen, sind wir auch international in bester Gesellschaft. Das ist nichts, wovon man sagen müsste, dass das jetzt geradezu ein Ausreißer ist. Das trifft überhaupt nicht zu. Die Aufregung darüber steht meines Erachtens in einem Missverhältnis zu dem, worum es wirklich geht.
Der internationale Vergleich ist mir auch deshalb wichtig, weil er einen in dieser Einschätzung und auch darin sicher macht, dass die Maßnahme, die wir hier vorschlagen, auch die richtige ist und dass das auch eine Maßnahme ist, die international durchaus schon praktiziert wird und jedenfalls nicht unüblich ist.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Herbert zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Abgesehen von Begrifflichkeiten ist eine der wesentlichen Fragen bei dieser Überwachungsmöglichkeit, die hier angestrebt wird, wohl auch die Frage, wie man mit Daten aus Telefongesprächen und mit entsprechenden Informationen umgeht, die nicht verfahrensrelevant sind und quasi – einmal grob gesprochen – unter den Geheimhaltungsschutz fallen.
Meine konkrete Frage lautet: Wie wird sichergestellt, dass die Grundrechte eingehalten werden und die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird?
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Ich kann mich jetzt auf ein Detail der Zusammenfassung beziehen, das ich an sich genannt habe. Aber das ist wahrscheinlich wirklich untergegangen.
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