BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 31

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terlagen zu blicken. Wir haben derzeit zur aktuellen Besetzung offen – geben Sie mir nur eine Sekunde ... (Der Redner blättert in seinen Unterlagen.) – Wenn Sie sich dafür interessieren, Frau Bundesrätin: Sie können sich jedenfalls jetzt im Mai noch bewer­ben. (Allgemeine Heiterkeit.) Sie sind noch jung genug.

Derzeit ausgeschrieben haben wir und zur Besetzung anstehen würden rund 150. Da­rin sind aber diejenigen Planstellen enthalten, die durch normale Pensionierung frei ge­worden sind; das sind nicht nur diejenigen, die uns neu zugewiesen wurden. Also rund 150 Planstellen haben wir derzeit zu vergeben.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bun­desrat Mag. Zelina zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Mag. Gerald Zelina (STRONACH, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten. Meine Frage wurde bereits be­antwortet. – Danke schön.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir kommen nun zur 6. Anfrage, 1905/M-BR/2017. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Todt, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Fra­ge lautet:

1905/M-BR/2017

„Wie werden Sie beim Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2017 betreffend die Über­wachung internetbasierter Kommunikation die Einführung eines sogenannten ,Trojaners‘ verhindern?“

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Den sogenannten Trojaner, so wie ich ihn verstehe – das habe ich auch ausführlich begründet –, wird es nicht ge­ben, aber bleiben wir bei den Begriffen, die man kennt und die auch ausreichend um­grenzt sind, damit man vernünftig darüber diskutieren kann. Es geht nicht um Online-Durchsuchung, es geht nicht um Erkundungsbeweise – beides wäre unzulässig –, es geht nur um die Überwachung von Telekommunikation – die es bisher schon gibt, die, mit entsprechenden rechtsstaatlichen Einschränkungen, bisher schon zulässig ist.

Nur: Aufgrund der technischen Fortschritte gibt es jetzt auch eine Form der Telekom­munikation, die verschlüsselt erfolgt. Das ist eine Endverschlüsselung, und die muss man einfach knacken können, die muss man beseitigen können, damit man auf den In­halt dieser Telekommunikation greifen kann. Darum geht es und nicht um mehr. Das ist alles.

Das ist meines Erachtens wertungsmäßig genau dasselbe, was wir bisher schon ha­ben, ist nicht wirklich etwas Neues, aber aufgrund des technischen Fortschritts müssen wir eben versuchen, diese Form der Telekommunikation, die verschlüsselt erfolgt, eben­falls überwachen zu können. Das ist eine rein technische Frage, und dafür braucht es Softwareprogramme. Und jetzt gibt es eben Menschen, die das wie auch immer titulie­ren wollen. Ich sage Ihnen, es ist nichts anderes als das Schließen einer Lücke in der Telekommunikationsüberwachung; mehr ist das nicht. Und es wird weitere technische Entwicklungen geben, die uns in Zukunft dazu zwingen werden, auch wieder weitere Lücken, die ich derzeit nicht überblicken kann, zu schließen.

Das ist es, worum es geht, und daher kämpfen wir darum.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Todt.

 


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