So ist mir etwa beim Einkaufen unlängst aufgefallen, dass auch Lidl von der Rechtsform her eine Stiftung ist, wenn ich mich nicht täusche. Wie Sie sehen, werden große Unternehmungen, mit denen wir tagtäglich konfrontiert sind, letztlich in der Rechtsform von Stiftungen betrieben oder haben als Rechtsträger dahinter eine Stiftung.
Das heißt, ich kann nur sagen: Für Österreich und den Wirtschaftsstandort Österreich ist es wichtig, die Stiftungen hier wieder zu attraktivieren. Aber dann – und das ist genauso wichtig – muss auch Sicherheit in Bezug auf die Bestandskraft der rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben werden, denn für die Wirtschaft ist es wichtig, darauf vertrauen zu können, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen verlässlich und auch einigermaßen stabil sind und dass nicht jedes Jahr eine Änderung kommt. Das halte ich auch für wichtig. Daher ist das auch einer der Grundgedanken dabei.
Ich glaube, da wir eigentlich alle Stakeholder und Interessengruppen eingebunden haben, dass diese Reform des Privatstiftungsrechts im Sinne einer erneuten Attraktivierung eigentlich ganz gute Chancen auf Verwirklichung hätte. Wir wollen das gerne. Wir sind sehr weit mit diesem Entwurf, das wäre auf unserem Programm.
Ich glaube, das täte der Wirtschaft gut, und ich möchte bei dieser Gelegenheit auch sagen: Das ist vielleicht in der Öffentlichkeit auch insofern in ungünstiger Art und Weise wahrgenommen worden, als man, aus welchen Gründen auch immer, Stiftungen mit etwas verbindet, was von der Struktur der Vermögenswerte her nicht legal ist. – Dazu muss man klar sagen: Wir haben in Österreich, Gott sei Dank, ein auch im europäischen Vergleich sehr, sehr strenges Recht gegen Geldwäsche und alles, was damit zusammenhängt. Die Steuerhinterziehung auch im Zusammenhang mit Geldwäsche wird in Österreich wirklich sehr streng bekämpft. Das ist gut, das ist richtig, und das ist wichtig.
Aber das hat nichts zu tun mit dem Einsatz der privatrechtlichen Form der Stiftung als einer Möglichkeit, eine Gesellschaft zu haben, mit der man auch Unternehmen betreiben kann. Würden wir diese Attraktivierung schaffen, dann brächte das wieder verstärkt legales Kapital nach Österreich. Es ist viel an legalem Kapital aus Österreich abgeflossen, weil sich die Rahmenbedingungen für Stiftungen in den letzten Jahren in verschiedener Hinsicht verschlechtert haben. Das ist für Österreich schlecht, das ist für den Wirtschaftsstandort schlecht, das ist auch für uns schlecht, und daher wollen wir das wieder beseitigen.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Dr. Brunner.
Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sie haben im Hinblick auf den zeitlichen Aspekt erwähnt, dass Sie schon relativ weit sind und die Stakeholder eingebunden sind.
Können Sie den Zeitplan ein bisschen konkretisieren? Bis wann können wir mit einem Vorschlag rechnen?
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Es wäre nicht seriös, wenn ich Ihnen jetzt ein konkretes Datum nenne. Ich kann nur sagen: Wir sind nahezu fertig mit dem, was wir glauben, tun zu müssen, um im Sinne der Attraktivierung ein neues Stiftungsrecht vorschlagen zu können. Dabei geht es jetzt um die weiteren Schritte, nämlich um die Abstimmung mit dem Koalitionspartner in der Bundesregierung und all das, was Sie natürlich viel besser kennen als ich. Aber ich würde mir schon wünschen, dass wir das noch heuer umsetzen können. Das wäre gut. Ja, das würde ich mir wünschen.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Heger zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.
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