BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 36

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Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Bundesrätin, wie ich vor­hin bereits erwähnt habe, dient ja auch die Schutzausrüstung dem Zweck, Gesundheits­risiken hintanzuhalten und sie, wenn möglich, überhaupt zu vermeiden. Die Ausrüs­tungsmöglichkeiten, die es in diesem Zusammenhang gibt, werden von uns auch wirk­lich wahrgenommen. Dessen können Sie sich sicher sein.

Genauso wichtig ist es nach meinem Dafürhalten – und die Generaldirektion für den Strafvollzug ist sich auch wirklich der Notwendigkeit bewusst, diesbezüglich immer auf dem Laufenden zu bleiben –, dass auch neue Gesundheitsrisiken, die von den Ge­sundheitsbehörden in Österreich erkannt werden, sofort in die Überlegung miteinbezo­gen werden und dass entsprechend reagiert wird, und das geschieht.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bun­desrätin Dr. Reiter zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Ich danke für die ausführliche Beantwortung. Meine Zusatzfrage ist somit beantwortet. – Danke.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nun zur 8. Anfrage, 1911/M-BR/2017. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Brunner, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Das Instrument der österreichischen Privatstiftungen war bei der Einfüh­rung vor jetzt fast 25 Jahren, nämlich – wie ich glaube – 1993, ein sehr wichtiges und auch positives Instrument, und zwar auch für den Wirtschaftsstandort. In den letzten Jahren hat sich das ein wenig relativiert.

Daher meine Frage:

1911/M-BR/2017

„Gibt es von Ihrer Seite konkrete Pläne zur Attraktivierung des Privatstiftungsrechts im Interesse des Wirtschaftsstandortes Österreich?“

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Jawohl, Herr Bundesrat, wir haben auch diesbezüglich große Pläne! Wir haben einen Entwurf schon weitgehend fer­tiggestellt, wir haben diesen allerdings in Arbeitsgruppen erarbeitet, in denen eigentlich alle Interessengruppen vertreten waren, die in diesem Zusammenhang – und zwar zu Recht – Interessen haben.

Der Grundtenor ist – und das ist auch mein persönliches Anliegen – eine Attraktivie­rung der Privatstiftung in Österreich. Diese hat in den letzten Jahren darunter gelitten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in vielen Bereichen sukzessive verschlech­tert wurden, und zwar nicht nur in unserem Zuständigkeitsbereich, sondern ich denke da auch an steuerrechtliche Maßnahmen. Das hat dazu geführt, dass doch viele völlig legale Vermögenswerte aus Österreich abgeflossen sind, weil das Stiftungsrecht in an­deren Staaten, insbesondere auch in Nachbarstaaten, im Verhältnis zum österreichi­schen Stiftungsrecht einfach attraktiver geworden ist.

Das österreichische Stiftungsrecht war sehr attraktiv. Es wurde 1993 vom damaligen sozialdemokratischen Finanzminister Lacina eingeführt, und das war eine hervorragen­de Idee. Das war ein Erfolgsmodell, das viel Kapital nach Österreich gebracht hat. Sie dürfen nicht vergessen, dass das wirklich eine enorme Belebung für die Wirtschaft dar­stellt, weil ja die Stiftungen – das wissen die wenigsten – immer öfter auch die Rechts­träger für wirtschaftliche Aktivitäten sind. Es werden ja tatsächlich Unternehmen mit Stif­tungen betrieben. Das war am Anfang vielleicht noch nicht so.

 


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