Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Bundesrätin, wie ich vorhin bereits erwähnt habe, dient ja auch die Schutzausrüstung dem Zweck, Gesundheitsrisiken hintanzuhalten und sie, wenn möglich, überhaupt zu vermeiden. Die Ausrüstungsmöglichkeiten, die es in diesem Zusammenhang gibt, werden von uns auch wirklich wahrgenommen. Dessen können Sie sich sicher sein.
Genauso wichtig ist es nach meinem Dafürhalten – und die Generaldirektion für den Strafvollzug ist sich auch wirklich der Notwendigkeit bewusst, diesbezüglich immer auf dem Laufenden zu bleiben –, dass auch neue Gesundheitsrisiken, die von den Gesundheitsbehörden in Österreich erkannt werden, sofort in die Überlegung miteinbezogen werden und dass entsprechend reagiert wird, und das geschieht.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Ich danke für die ausführliche Beantwortung. Meine Zusatzfrage ist somit beantwortet. – Danke.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nun zur 8. Anfrage, 1911/M-BR/2017. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Brunner, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das Instrument der österreichischen Privatstiftungen war bei der Einführung vor jetzt fast 25 Jahren, nämlich – wie ich glaube – 1993, ein sehr wichtiges und auch positives Instrument, und zwar auch für den Wirtschaftsstandort. In den letzten Jahren hat sich das ein wenig relativiert.
Daher meine Frage:
„Gibt es von Ihrer Seite konkrete Pläne zur Attraktivierung des Privatstiftungsrechts im Interesse des Wirtschaftsstandortes Österreich?“
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Jawohl, Herr Bundesrat, wir haben auch diesbezüglich große Pläne! Wir haben einen Entwurf schon weitgehend fertiggestellt, wir haben diesen allerdings in Arbeitsgruppen erarbeitet, in denen eigentlich alle Interessengruppen vertreten waren, die in diesem Zusammenhang – und zwar zu Recht – Interessen haben.
Der Grundtenor ist – und das ist auch mein persönliches Anliegen – eine Attraktivierung der Privatstiftung in Österreich. Diese hat in den letzten Jahren darunter gelitten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in vielen Bereichen sukzessive verschlechtert wurden, und zwar nicht nur in unserem Zuständigkeitsbereich, sondern ich denke da auch an steuerrechtliche Maßnahmen. Das hat dazu geführt, dass doch viele völlig legale Vermögenswerte aus Österreich abgeflossen sind, weil das Stiftungsrecht in anderen Staaten, insbesondere auch in Nachbarstaaten, im Verhältnis zum österreichischen Stiftungsrecht einfach attraktiver geworden ist.
Das österreichische Stiftungsrecht war sehr attraktiv. Es wurde 1993 vom damaligen sozialdemokratischen Finanzminister Lacina eingeführt, und das war eine hervorragende Idee. Das war ein Erfolgsmodell, das viel Kapital nach Österreich gebracht hat. Sie dürfen nicht vergessen, dass das wirklich eine enorme Belebung für die Wirtschaft darstellt, weil ja die Stiftungen – das wissen die wenigsten – immer öfter auch die Rechtsträger für wirtschaftliche Aktivitäten sind. Es werden ja tatsächlich Unternehmen mit Stiftungen betrieben. Das war am Anfang vielleicht noch nicht so.
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