BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 43

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Schutzes wahrscheinlich ist, im Rahmen eines Integrationsjahres (Integrationsjahrge­setz – IJG) erlassen wird und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (Arbeitsmarktintegrationsgesetz).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich ersuche um den nächsten Bericht. Bitte, Herr Bun­desrat Forstner.

 


10.57.10

Berichterstatter Armin Forstner, MPA: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichtsver­hüllungsgesetz erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asyl­gesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur An­tragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für die Berichte.

Bevor wir in die Debatte eingehen, darf ich Herrn Bundesminister Stöger recht herzlich unter uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


10.58.05

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Ich stelle fest: Im Gegensatz zum Nationalrat geben heute nur Sie uns die Ehre. Dieses Gesetz wird heute nicht im Doppelpack behandelt. Es ist ja gut, dass wenigstens Sie da sind. (Bundesminister Stöger: Wenigstens?) – Das war nicht abwertend gemeint, nein. (Bundesrat Schennach: Es hat aber sehr danach geklun­gen!) Ja, das kann man so hören. Wenn man das möchte, dann kann man das natür­lich so hören, denn man hört ja immer das, was man hören möchte. (Bundesrat Schen­nach: Sie haben dann Ihre Wertschätzung wenigstens im Nachhinein noch ausgespro­chen! Immerhin!)

Wir haben heute hier ein Gesetz vorliegen über ein verpflichtendes Integrationsjahr für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber, die gute Aussichten ha­ben, dass ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wird. Das lassen wir uns 140 Millio­nen € pro Jahr kosten.

Als 2015 diese Flüchtlingswelle über uns hereingebrochen ist, ist uns gesagt worden, das alles seien sehr hoch gebildete Leute, die meisten hätten zumindest einen mittle­ren Bildungsabschluss. Der damalige Integrationsminister Kurz hat sogar behauptet: Der durchschnittliche Zuwanderer ist besser gebildet als der durchschnittliche Österreicher. Von dieser Meinung hat er sich mittlerweile verabschiedet; da hat er wirklich die Linie komplett gewechselt.

Wir haben aber festgestellt – und vor allem das AMS hat das auch festgestellt –, dass dem natürlich nicht so ist. Es sind wohl einige sehr gut ausgebildete Leute dabei, wir


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