BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 42

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wertvolle Beiträge für eine europäische Sicherheitssolidarität. – Nochmals danke, Herr Mi­nister, für Ihre Investitionen!

Europa muss seine Interessen auch über seine Grenzen hinweg schützen und ver­stärkt verteidigen. Europa ist auf nichtmilitärischem Gebiet eine Weltmacht. Der letzte G7-Gipfel in Italien hat das ganz deutlich gezeigt; wir brauchen nur an manch bizarres und sehr merkwürdiges Auftreten des amerikanischen Präsidenten zu denken. Furcht­bar, kann ich dazu nur sagen! Europa muss sich seiner Stärken bewusst sein und die­se auch bündeln.

Alles in allem können wir sagen: Die Herausforderungen sind enorm. Europa ist derzeit zugegebenermaßen an einem kritischen Punkt angelangt, aber – und ich wiederhole – bei allen Problemen und der großen Unzufriedenheit müssen wir auch klar erkennen: Es gibt auf dieser Welt keinen einzigen Fleck, wo Menschen demokratischer, freier, si­cherer und besser versorgt leben können als hier in Europa. Darauf können wir stolz sein, darauf können wir auch sehr gut aufbauen. In diesem Sinne: Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

10.55

10.55.42

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

10.56.072. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberech­tigten und subsidiär Schutzberechtigten sowie AsylwerberInnen, bei denen die Zu­erkennung des internationalen Schutzes wahrscheinlich ist, im Rahmen eines In­tegrationsjahres (Integrationsjahrgesetz – IJG) erlassen wird und das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (Arbeitsmarktintegrationsgesetz) (1585 d.B. und 1597 d.B. sowie 9798/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz erlassen so­wie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Frem­denpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und die Straßenver­kehrsordnung 1960 geändert werden (1586 d.B. und 1631 d.B. sowie 9800/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Ta­gesordnung.

Berichterstatterin zu Punkt 2 ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska, Berichterstatter zu Punkt 3 ist Herr Bundesrat Forstner. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


10.56.34

Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Na­tionalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutz­berechtigten sowie AsylwerberInnen, bei denen die Zuerkennung des internationalen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite