wertvolle Beiträge für eine europäische Sicherheitssolidarität. – Nochmals danke, Herr Minister, für Ihre Investitionen!
Europa muss seine Interessen auch über seine Grenzen hinweg schützen und verstärkt verteidigen. Europa ist auf nichtmilitärischem Gebiet eine Weltmacht. Der letzte G7-Gipfel in Italien hat das ganz deutlich gezeigt; wir brauchen nur an manch bizarres und sehr merkwürdiges Auftreten des amerikanischen Präsidenten zu denken. Furchtbar, kann ich dazu nur sagen! Europa muss sich seiner Stärken bewusst sein und diese auch bündeln.
Alles in allem können wir sagen: Die Herausforderungen sind enorm. Europa ist derzeit zugegebenermaßen an einem kritischen Punkt angelangt, aber – und ich wiederhole – bei allen Problemen und der großen Unzufriedenheit müssen wir auch klar erkennen: Es gibt auf dieser Welt keinen einzigen Fleck, wo Menschen demokratischer, freier, sicherer und besser versorgt leben können als hier in Europa. Darauf können wir stolz sein, darauf können wir auch sehr gut aufbauen. In diesem Sinne: Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
10.55
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sowie AsylwerberInnen, bei denen die Zuerkennung des internationalen Schutzes wahrscheinlich ist, im Rahmen eines Integrationsjahres (Integrationsjahrgesetz – IJG) erlassen wird und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (Arbeitsmarktintegrationsgesetz) (1585 d.B. und 1597 d.B. sowie 9798/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (1586 d.B. und 1631 d.B. sowie 9800/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung.
Berichterstatterin zu Punkt 2 ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska, Berichterstatter zu Punkt 3 ist Herr Bundesrat Forstner. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sowie AsylwerberInnen, bei denen die Zuerkennung des internationalen
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite