BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 69

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Eine erste Sichtung und daraus ableitbare Ergebnisse mit konkreten Vorschlägen ist bis Ende des Jahres 2017 vorzulegen.

Aufbauend auf die erste Sichtung sind in der Folge vorgeschlagene Gesetzesänderun­gen und Änderungen von Verfahrensabläufen vorzunehmen sowie die erkannten Feh­ler zu beheben, Fehlerquellen zu schließen und die davon betroffenen Personengrup­pen anzuerkennen und zu entschädigen.“

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Ich bitte Sie alle, diesem Abänderungsantrag zum Antrag der FPÖ stattzugeben und so eine Lösung für die betroffenen Menschen zu gewährleisten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.38


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Der von den Bundesräten Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Abänderungsantrag betreffend Entschließungsantrag 222/A(E) der Bundesräte Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht dem­nach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Minister.

 


12.39.20

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens gratuliere ich dem Abgeordneten Hammerl: Jeden Satz, den er gesagt hat, kann ich unterschreiben. Was er gesagt hat, ist sehr wichtig.

Ich bedanke mich ganz besonders bei der Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bu­res, die gemeinsam mit dem Bundesratspräsidenten, damals war dies Mario Lindner, die­sen Menschen, die in ihrer Kindheit Verbrechen erlitten haben, einen entsprechenden öf­fentlichen Raum gegeben hat.

Sie können sich gar nicht vorstellen, wie viele Briefe ich als Minister bekomme, in de­nen Menschen schildern, wie es ihnen in dieser Situation gegangen ist und wie lange sie gebraucht haben, bis sie darüber sprechen konnten. Ich gehe auch davon aus, dass es noch viele Menschen gibt, die jetzt noch nicht darüber sprechen können.

Mit dem Heimopferrentengesetz haben wir versucht, eine Lösung zu finden, die rechts­staatlich korrekt ist und mit der man diesen Menschen in einem einfachen Verfahren Zu­gang zu einer Pensionsleistung gibt, die ab dem Erreichen des Pensionsantrittsalters oder ab dem Erreichen einer Eigenpension gilt.

Wir haben auch Zusatzmittel zur Prävention geschaffen. Ich denke, dass wir damit ein Zeichen der Verantwortung, der Wertschätzung gegenüber den Opfern, die lange darauf warten haben müssen, gesetzt haben.

Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie heute diesem Gesetz zustimmen, und möchte das noch einmal verstärken, was auch Bundesrat Hammerl gesagt hat, nämlich dass wir in allen Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens immer darauf achten müssen: Wer­den in bestimmten Situationen Menschenrechte verletzt? Das braucht die Sensibilität auf­rechter Demokratinnen und Demokraten, und es gibt viele Situationen, wo es dafür ei­nen ständigen Blick braucht. Auch diese Sicht soll man anlässlich dieser Beschlussfas­sung immer im Hinterkopf haben und im Alltag anwenden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Stögmüller.)

12.42

 


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